Premiere ohne Baugenehmigung: Hohes Bußgeld wegen Sarrasanis Schwarzbau

Dresden - Zu hoch gepokert. Im November 2024 veranstaltete Dresdens berühmtester Varieté-Zirkus Sarrasani seine Dinner-Show "Atlantis on Fire". Ohne Baugenehmigung und trotz Nutzungsuntersagung! Nun verdonnerte der Amtsrichter die Entertainment GmbH zur Zahlung von 10.000 Euro Bußgeld.

Das Sarrasani-Zelt stand seinerzeit am Elbepark.
Das Sarrasani-Zelt stand seinerzeit am Elbepark.  © Steffen Füssel

Das Amt hatte Geschäftsführerin Edith S. (47), Lebensgefährtin von Andre Sarrasani (52), zur Zahlung aufgefordert. Sie bat um Milde bei Gericht. "Ich kann so viel nicht zahlen", sagte sie.

Ihr Anwalt argumentierte, die Stadt habe die "moralische Pflicht", das Verfahren einzustellen. "Schließlich gibt es eine enge historische Verbindung zwischen Dresden und Sarrasani", so der Jurist.

Außerdem habe seine Mandantin sich darauf verlassen, dass sich ihr Mann um die Bau-Belange kümmert.

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Doch das passierte offenbar nicht. Zwar gab es einen Bauantrag für das Zelt am Elbepark, aber keine Genehmigung, weil Unterlagen fehlten.

Sarrasanis Lebensgefährtin Edith (47) will das Urteil nun am Landgericht Dresden anfechten.
Sarrasanis Lebensgefährtin Edith (47) will das Urteil nun am Landgericht Dresden anfechten.  © Peter Schulze

Kurzfristige Absage der Shows keine Alternative?

Er lässt sich gern auf der Bühne feiern. Das Bußgeld wird aber auch Magier André Sarrasani (53) ärgern.
Er lässt sich gern auf der Bühne feiern. Das Bußgeld wird aber auch Magier André Sarrasani (53) ärgern.  © Imago/Weihs

Bis zur Erteilung gab es deshalb sogar ein Nutzungsverbot. Aber Premiere und Folgeveranstaltung fanden statt. Laut Edith war die kurzfristige Absage der Shows keine Alternative.

"Ich verstehe, dass 10.000 Euro Ordnungsgeld schmerzhaft sind", so der Richter. "Aber angesichts eines möglichen Strafrahmens von bis zu 500.000 Euro blieb die Stadt im unteren Bereich."

Der Jurist bestätigte die Zahlungsaufforderung per Urteil. Edith kündigte an, dagegen beim Landgericht Berufung einzulegen.

Titelfoto: Bildmontage: Steffen Füssel, Imago/Weihs

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