Prozess zum Klau im Grünem Gewölbe: Kritik am Deal mit der Staatsanwaltschaft wird laut!
Dresden - Der Deal von Staatsanwaltschaft, Verteidigern und Gericht im Prozess am Dresdner Landgericht zum Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe sorgt für Kritik.
Es gebe noch viele offene Fragen wie die nach weiteren Beteiligten und dem Verbleib der restlichen Beute, sagte der Linke-Fraktionschef im Landtag, Rico Gebhardt (59), am heutigen Mittwoch.
Die Gerichte seien unabhängig und Verständigungen üblich in Strafprozessen. "Trotzdem bleibt ein fader Beigeschmack, wenn man bedenkt, wie viel Schaden die Täter angerichtet und dass sie mindestens mit ihrer Brandstiftung in der Tiefgarage Menschenleben gefährdet haben."
Die AfD-Fraktion kritisierte den "lukrativen Deal" und sprach von einem politischen Skandal:
"Kriminelle Clans gehen in Sachsen auf Raubzug, liefern im Anschluss brav einen Teil der Beute wieder ab und werden dafür mit Zugeständnissen verhätschelt", sagte der kulturpolitische Sprecher Thomas Kirsten (45).
Für die Herausgabe und "glaubhafte" Geständnisse sind mit der Verständigung geringere Freiheitsstrafen für fünf der sechs Angeklagten in Aussicht gestellt.
Im Zuge von Vorgesprächen waren kurz vor Weihnachten Teile der Beute des Einbruchs in das Museum am 25. November 2019 zurückgegeben worden - aber beschädigt oder unvollständig, und einige besonders prominente Stücke fehlten.
Gerichtssprecher betont: "Gesetzlicher Strafrahmen wird nur selten ausgeschöpft"
Für den Strafrabatt müssen die Beschuldigten auch Angaben zu Entschluss, Planung, Vorbereitung und Ablauf der Tat, ihrer Beteiligung und ihrem Tatbeitrag machen sowie Nachfragen beantworten.
Bei einer Bewertung der vom Gericht genannten Strafunter- und -obergrenzen im Falle umfangreicher Geständnisse sei zu berücksichtigen, "dass der gesetzliche Strafrahmen in der Praxis nur in seltenen Fällen ausgeschöpft wird", sagte Gerichtssprecher Andreas Feron.
Freiheitsstrafen über zehn Jahren würden in der Regel nur bei Tötungsdelikten oder schwerwiegenden Personenschäden verhängt.
Und selbst ohne Verständigung müsse Schadenswiedergutmachung strafmildernd berücksichtigt werden.
Titelfoto: dpa/Sebastian Kahnert