Schlittenfahrt auf gesperrter Strecke: Zahnärztin will 42.000 Euro für einen Knöchelbruch

Dresden - Der Winterausflug zum Fichtelberg nahm für die Zahnärztin Regina O. (46) und ihren Mann, den Anwalt Ingmar O. (47), ein schmerzhaftes Ende: Auf der Rodelpiste krachte der Schlitten am 7. Januar 2016 in einen Graben mit einem Rohr. Dabei brach sich die Ärztin den linken Knöchel. Jetzt will sie Schadensersatz von den Betreibern der Bahn. Doch die meinen, die Strecke wäre gesperrt gewesen. Am Mittwoch landete der Fall vor dem Dresdner Oberlandesgericht.

Regina O. (46) brach sich auf der Rodelpiste am Fichtelberg den Knöchel.
Regina O. (46) brach sich auf der Rodelpiste am Fichtelberg den Knöchel.  © privat

Konnte Anwalt Ingmar O. noch rechtzeitig vom Schlitten abspringen und so unverletzt bleiben, ging es für seine Frau Regina O. schmerzhafter aus.

Für den Knöchelbruch fordert sie über ihren Mann 15.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem habe es sechs Monate gedauert, bis sie wieder voll arbeitsfähig gewesen sei. Nach der zweiten Operation kamen noch mal zweieinhalb Monate dazu.

Insgesamt will die Medizinerin 42.000 Euro.

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Vor dem Chemnitzer Landgericht hatte sie damit teilweise Erfolg: Da der Betreiber die Streckensperrung nicht durchgesetzt habe, wären sie im Grunde zu Schadensersatz verpflichtet. Allerdings seien 15.000 Euro überhöht und höchstens 3000 Euro angemessen. Zudem träfe die Ärztin eine Teilschuld, deshalb stünden ihr nur 1500 Euro zu.

Beide Seiten gingen dagegen in Berufung. Aus Sicht der Betreiber war die Anlage wegen Schneemangels nicht mal eröffnet, die Sperrung im Internet und auf elektronischen Anzeigetafeln eindeutig zu erkennen gewesen.

Der Richter schlägt einen Vergleich über 10.000 Euro vor

Bei ausreichend Schnee ist der Fichtelberg ein begehrtes Ski- und Rodelgebiet.
Bei ausreichend Schnee ist der Fichtelberg ein begehrtes Ski- und Rodelgebiet.  © Bernd März

Das Rodelpaar bestreitet, etwas von der gesperrten Strecke gewusst zu haben.

"Wenn die Sperrmaßnahmen so vorhanden waren, wie geschildert", sagt Richter Markus Kadenbach (55). "Dann meinen wir, hat die Beklagte alles getan, um der Verkehrssicherheitspflicht zu genügen." Das Gegenteil müsse die Zahnärztin beweisen.

Anschließend legte er beiden Seiten einen Vergleichsvorschlag über 10.000 Euro vor.

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Beide haben nun zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie damit einverstanden sind, ansonsten muss weiterverhandelt werden.

Titelfoto: Montage: privat, Bernd März

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