Messer-Mord in Dresden: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Dresden - Lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld und Vorbehalt der Sicherungsverwahrung!

Abdullah A. H. H. (21) am Donnerstag vor Gericht.
Abdullah A. H. H. (21) am Donnerstag vor Gericht.  © Ove Landgraf

Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer gegen den Dschihadisten Abdullah A. H. H. (21) an diesem Donnerstag die Höchststrafe. Anders als es die Jugendgerichtshilfe sieht, kommt für die Anklage auch keine Jugendstrafe mehr in Betracht.

Mit zwei extra dafür gekauften Küchenmessern griff Abdullah A. H. H. am 4. Oktober das Paar Oliver L. (53) und Thomas L. (†55) an, verletzte Ersteren lebensgefährlich, tötete Letzteren.

Daran besteht für Staatsanwalt Marcel Croissant (44) kein Zweifel: "Der Angeklagte hat großes Leid über eine Vielzahl von Menschen gebracht", sagte er. Es sei nicht nur ein Angriff auf das Paar gewesen: "Es war ein Angriff auf uns alle."

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Die Homophobie und die dschihadistische Orientierung sieht die Anklage als niedrige Beweggründe, die plötzliche Attacke als Heimtücke. Beides spricht für Mord.

Mangelnde Reife sieht die Bundesanwaltschaft bei Abdullah A. H. H. allerdings nicht, begründet das mit der unter anderem Planmäßigkeit seiner Tat.

Staatsanwaltschaft: Völlig offen, ob Wiedereingliederung des Angeklagten jemals wieder erfolgen kann

Staatsanwalt Marcel Croissant (44).
Staatsanwalt Marcel Croissant (44).  © Ove Landgraf

Dafür halten die Staatsanwälte ihn nach wie vor für gefährlich: "Es ist völlig offen, ob eine Wiedereingliederung des Angeklagten jemals wieder erfolgen kann", so Croissant.

"Er war und ist von der Richtigkeit seiner islamistisch-dschihadistischen Ideologie überzeugt."

Weitere Straftaten seien wahrscheinlich.

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So hatte Abdullah A. H. H. bei seiner Festnahme schon wieder ein Messer im Rucksack: "Es liegt mehr als nahe, dass er konkret zu einem weiteren Anschlag entschlossen war", so der Staatsanwalt und fordert lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld.

Das heißt, dass keine vorzeitige Aussetzung zur Bewährung in Frage kommt.

Titelfoto: Ove Landgraf

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