Mann geht mit Küchenbeil auf Ehefrau los: So lautet das Urteil

Frankfurt am Main - Nach einem Angriff mit einem Küchenbeil gegen seine Ehefrau ist ein 50 Jahre alter Mann in Frankfurt zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Frau hatte sich in ein Restaurant geflüchtet, ihr Mann wurde anschließend von der Polizei festgenommen. (Symbolbild)
Die Frau hatte sich in ein Restaurant geflüchtet, ihr Mann wurde anschließend von der Polizei festgenommen. (Symbolbild)  © 123RF/majestix77

Das Landgericht ging am Mittwoch von versuchten Mord aus und nannte im Urteil Heimtücke und niedrige Beweggründe als Mordmerkmale.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach längeren Spannungen war es im Januar dieses Jahres vor einem Restaurant in der Frankfurter Innenstadt zu dem Zwischenfall gekommen.

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Der 50-jährige Vietnamese lauerte laut Anklage der Frau vor einem benachbarten Nagelstudio auf und ging mit dem Küchenbeil auf sie los. Im letzten Moment gelang es der 36-Jährigen, sich in dem Restaurant zu verschanzen.

Der Angeklagte beschädigte mit dem Beil zwar die Lokaltüre - die Frau blieb allerdings körperlich unversehrt. Nur ihr Begleiter erlitt geringfügige Verletzungen.

Die Schwurgerichtskammer ging gleichwohl von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Der Angeklagte habe die Tat bereits im Vorfeld angekündigt und unmittelbar nach seiner Festnahme sein Bedauern darüber ausgedrückt, dass die Ehefrau nicht getötet worden sei, hieß es in der Urteilsbegründung.

"Das nächste Mal nehme ich eine Pistole", soll er dabei gerufen haben. Die niedrigen Beweggründe begründete das Gericht mit dem Streben "nach uneingeschränktem Besitz an der Ehefrau". Bereits die Vermutung, sie könne mit einem anderen Mann ein Verhältnis unterhalten, habe sein männliches Ehrgefühl bereits erheblich eingeschränkt.

Während die Staatsanwaltschaft mehr als elf Jahre Haft beantragt hatte, plädierte die Verteidigung auf einen Freispruch. Der Angeklagte hatte jede Tötungsabsicht bestritten und stattdessen gesagt, er habe die Frau nur erschrecken wollen. Dies wies das Gericht als "Schutzbehauptung" zurück.

Aktualisierte Fassung: Mittwoch, 21. Dezember, 16.56 Uhr (Erstveröffentlichung: 8.05 Uhr).

Titelfoto: 123RF/majestix77

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