Von Jacqueline Melcher
Karlsruhe/Frankfurt am Main/Kronberg - Nach einer Zahnbehandlung in einer Praxis im hessischen Hochtaunuskreis erleiden vier Kinder im September 2021 eine Blutvergiftung. Später stellt sich heraus: Der behandelnde Narkosearzt hat ihnen verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Ein vierjähriges Mädchen stirbt an den Folgen.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Mordvorwurf gegen den Arzt vor Gericht nun allerdings noch einmal geprüft werden.
Das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe hob am Mittwoch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zu großen Teilen auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer zurück.
Das Landgericht hatte den Angeklagten im November 2024 unter anderem wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Im zweiten Anlauf müsse sich das Landgericht jetzt eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht handelte, oder sonst niedrige Beweggründe für sein Handeln ausschlaggebend waren – und es sich somit vielleicht doch um Mord und Mordversuche handelte.
So sieht es nämlich die Frankfurter Staatsanwaltschaft. Sie geht davon aus, dass der Narkosearzt mit seinem Unterlassen die Hygienemängel vertuschen wollte.
War es ein Verdeckungsmord?
Eine Verdeckungsabsicht gilt im deutschen Strafrecht als sogenanntes Mordmerkmal. Mord wird laut Gesetz mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Das Landgericht Frankfurt hatte einen solchen Verdeckungsmord in der ersten Instanz aber verneint. Schließlich wäre eine Verdeckung der Hygienemängel am ehesten durch eine Genesung der jungen Patienten möglich gewesen, meinte das Gericht - und nicht durch ihren Tod.
Dieser Ansicht schloss sich in der mündlichen Verhandlung am BGH auch der Verteidiger des Angeklagten an. Er betonte zudem, sein Mandant habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Über die Revision des Angeklagten wird der BGH gesondert entscheiden.
Das vierjährige Mädchen starb noch in der Praxis
Im September 2021 hatte der Deutsche, der auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisiert war, in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunuskreis) erst einer erwachsenen Frau und dann vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt. Schon beim ersten Kind war das Narkosemittel verunreinigt.
Der Anästhesist beging zudem weitere eklatante Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene Assistenzkraft.
Trotz ihres desolaten Zustands schickte er drei der Kinder nach Hause. Das vierjährige Mädchen, das an dem Tag als Letztes dran war, starb nachts in der Praxis.
Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess eine lebenslange Haftstrafe beantragt.