Kleiner Junge (†4) vor 35 Jahren qualvoll erstickt: Wirre Sektenchefin bestreitet alles!

Frankfurt am Main/Hanau - In dem Mordprozess um den Erstickungstod eines kleinen Jungen (†4) in Hanau vor fast 35 Jahren hat die Angeklagte jegliche Schuld bestritten.

1988 soll die mutmaßliche Sektenchefin (75) ein vier Jahre altes Kleinkind umgebracht haben. Nun wird ihr erneut der Prozess gemacht. (Archivbild)
1988 soll die mutmaßliche Sektenchefin (75) ein vier Jahre altes Kleinkind umgebracht haben. Nun wird ihr erneut der Prozess gemacht. (Archivbild)  © Boris Rössler/dpa

"Ich hätte das Kind nie gefährdet", erklärte die 75-Jährige am Mittwoch im Frankfurter Landgericht.

Der Vierjährige sei am Morgen des 17. August 1988 von ihrem mittlerweile verstorbenen Mann und seiner Mutter versorgt worden, sie habe noch geschlafen. Mittags habe sie das Kind gesucht und im Bad gefunden, das als Kinderzimmer des Jungen genutzt worden sei. Er sei in ein altes, dünnes Betttuch eingepackt gewesen und habe "geplärrt".

Sie habe das Fenster zugemacht und ihm gesagt, er solle sich ausruhen, dann sei sie in den Garten gegangen. Später habe ihr Mann den leblosen Jungen entdeckt, sie hätten einen Notarzt alarmiert, der habe das Kind nicht mehr retten können.

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In ihrer verworrenen und ausschweifenden Aussage berichtete die Frau wiederholt, von Gott "Bilder" erhalten zu haben, auch aus dem Jenseits.

Den Vierjährigen beschrieb sie unter anderem als "sadistisch", er habe ein "autistisches Wesen" gehabt. Schlimme Misshandlungen habe er bei ihr nie erlebt, "höchstens mal eine Ohrfeige".

Mutmaßliche Sektenführerin beschreibt Vierjährigen als "sadistisch" und "autistisch"

Die Staatsanwaltschaft wirft der mutmaßlichen Sektenführerin vor, den Jungen an dem heißen Tag in einen Sack gesteckt und sich selbst überlassen zu haben. Der Vierjährige sei qualvoll an seinem Erbrochenen erstickt. Zunächst waren die Behörden von einem Unfall ausgegangen.

Vom Landgericht Hanau wurde die Frau vor drei Jahren wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf und verwies das Verfahren an das Frankfurter Landgericht. Dort führt die Schwurgerichtskammer eine komplett neue Beweisaufnahme gegen die ehemalige Krankenschwester durch.

Titelfoto: Boris Rössler/dpa

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