Schlug Mutter den Hinterkopf ihres Babys mehrmals gegen Tischkante und tötete es?

Koblenz - Weil sie ihr eigenes Baby getötet haben soll, steht eine junge Mutter vom Dienstag (13 Uhr) an schon zum zweiten Mal vor dem Landgericht Koblenz. 

Die Angeklagte soll ihren Sohn mit seinem Hinterkopf dreimal wuchtig gegen eine Tischkante geschlagen haben (Symbolbild).
Die Angeklagte soll ihren Sohn mit seinem Hinterkopf dreimal wuchtig gegen eine Tischkante geschlagen haben (Symbolbild).  © 123RF/reana

Die Anklage wirft der 24-jährigen Frau Totschlag vor. Sie soll im August 2018 in Altenkirchen im Westerwald als Patientin einer Klinik für Suchttherapie ihrem viermonatigen Sohn tödliche "Gewalteinwirkungen" gegen den Hinterkopf zugefügt haben.

Das Landgericht verurteilte die Frau bereits im Februar 2019 wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft. Nach der Revision der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil unter Verweis auf mehrere Rechtsfehler und Widersprüche auf. Nun muss eine andere Strafkammer des Landgerichts den Fall neu aufrollen.

In der BGH-Entscheidung heißt es unter Verweis auf das erste Urteil des Landgerichts, das Baby habe in der Tatnacht im gemeinsamen Bett seine Mutter angelächelt. Dieser seien damit die Erinnerungen an die als traumatisch empfundene Zeugung des Kindes und an seinen Vater hochgekommen. 

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Die Angeklagte habe ihren Sohn mit seinem Hinterkopf dreimal wuchtig gegen eine Tischkante geschlagen, um die Erinnerung an den Kindsvater und das Lächeln des Säuglings auszulöschen.

Update, 16.20 Uhr: Angeklagte kündigt Geständnis an

In einem Koblenzer Prozess um mutmaßlichen Totschlag am eigenen Baby hat eine junge Frau am Dienstag über ihre Verteidigung ein Geständnis angekündigt. Sie werde in dem neuen Verfahren ebenso wie schon in ihrem ersten Prozess im Wesentlichen geständig sein, sagte ihr Anwalt Ingmar Rosentreter in einer Pause am ersten Verhandlungstag.

Der Vorsitzende Richter Martin Schlepphorst verlas in Teilen die BGH-Entscheidung und das erste Urteil des Landgerichts. Demnach hatte das Baby in der Tatnacht seine Mutter angelächelt. Dieser seien damit die Erinnerungen an die als traumatisch empfundene Zeugung des Kindes und an seinen Vater hochgekommen. Die Angeklagte habe von einer Vergewaltigung gesprochen. Sie habe ihren Sohn mit seinem Hinterkopf dreimal wuchtig gegen eine Tischkante geschlagen, um die Erinnerung an den Kindsvater und das Lächeln des Säuglings auszulöschen.

Den verlesenen Ausführungen zufolge war die Angeklagte nach eigenen Angaben mit neun Jahren von ihrem Bruder sexuell missbraucht worden. Ihre Eltern seien gestorben. Sie sei drogenabhängig und kriminell geworden.

Zeitweise habe sie auf der Straße gelebt. Ihr Baby sei in einer Gefängniszelle ohne Hilfe anderer Menschen zur Welt gekommen.

Titelfoto: 123RF/reana

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