Mordversuch wegen lauter Musik? Das sagt der Angeklagte zur blutigen Messerattacke

Frankfurt am Main - Mit einem Teilgeständnis des Angeklagten hat am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess um eine blutige Messerattacke in einer Gemeinschaftsunterkunft begonnen.

Der 21-jährige Angeklagte gestand auf seinen 42 Jahre alten Mitbewohner mit einem Messer eingestochen zu haben. Ob dabei das Motiv eines Mordversuchs erfüllt wurde, steht noch nicht fest. (Symbolbild)
Der 21-jährige Angeklagte gestand auf seinen 42 Jahre alten Mitbewohner mit einem Messer eingestochen zu haben. Ob dabei das Motiv eines Mordversuchs erfüllt wurde, steht noch nicht fest. (Symbolbild)  © Arne Dedert/dpa

Der 21 Jahre alte Deutsche räumte vor der Schwurgerichtskammer ein, im August vergangenen Jahres mehrfach auf seinen 42 Jahre alten Mitbewohner eingestochen und diesen schwer verletzt zu haben.

Die beiden Männer hatten sich in der Küche der Einrichtung in Frankfurt wegen lauter Musik gestritten.

Während die Anklage davon ausgeht, dass der erste Messerstich in den Rücken des Opfers gesetzt wurde und die Tat deshalb als versuchter heimtückischer Mord anzusehen ist, gab der Angeklagte vor Gericht an, den Kontrahenten zunächst von vorne angegriffen zu haben.

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Er habe damit verhindern wollen, selbst von dem Mitbewohner angegriffen zu werden. Der Mann habe beim Kochen ein Messer in der Hand gehalten. Nach der Tat musste der Schwerverletzte im Krankenhaus notoperiert werden.

Das Gericht hat noch vier weitere Verhandlungstage terminiert. In dem Prozess soll unter anderem die Frage der Schuldfähigkeit geklärt werden. Möglicherweise gilt für den Heranwachsenden auch noch Jugendstrafrecht - er war zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa

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