Von Mona Wenisch
Frankfurt am Main - Das Gericht hat entschieden: Eine Klientin darf ihre ehemalige Mentorin als "manipulative und toxische Person" bezeichnen.
Es sei eine durch die Meinungsfreiheit geschützte Meinungsäußerung, entschied das zuständige Frankfurter Oberlandesgericht nach einer Beschwerde des selbst ernannten "Mediums".
Die Mentorin und Bewusstseinstrainerin sei im Rhein-Main-Gebiet tätig und biete Webinare, Kurse und Coachings an. Die Klientin hatte an mehreren teilgenommen und eine weitere Dienstleistung gebucht – und zwar gegen Bezahlung im Voraus.
Ende 2025 habe sie dann per WhatsApp mitgeteilt, nicht mehr teilnehmen zu wollen. Sie forderte das Geld zurück, die Mentorin lehnte das allerdings ab.
Die Klientin schrieb eine Mail an das Team der Frau und an deren Zahlungsdienstleister.
Klage auf Unterlassung gescheitert
Darin sei die Frau als "manipulative und toxische Person" bezeichnet worden. Außerdem habe sie geschrieben, sich aus "dieser gefährlichen und manipulativ-toxischen Beziehung gelöst" zu haben und auch "nicht die Erste und Letzte" zu sein.
Die Mentorin stellte gegen diese Äußerungen einen Antrag auf Unterlassung. Das Landgericht wies diesen ab, auch das Oberlandesgericht folgte dem.
Zur Begründung hieß es: Das Grundgesetz schütze Meinungsäußerungen, ohne dass es darauf ankomme, "ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist". Selbst pointierte, polemische oder überspitze Kritik sei als Mittel der Meinungsäußerung entsprechend hinzunehmen.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.