Bestechung? Arzt und Apotheker müssen sich vor Gericht verantworten

Von Stephanie Lettgen

Hamburg - In einem Hamburger Prozess um mutmaßliche Bestechung im Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten haben die drei Angeklagten die Vorwürfe bestritten.

Im Prozess um Bestechung im Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten stehen ein Onkologe, ein Apotheker und ein Unternehmensberater vor dem Hamburger Landgericht.  © Marcus Brandt/dpa

Ein 63 Jahre alter Krebsarzt steht wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit vor dem Landgericht, ein Apotheker (59) und ein Unternehmensberater (65) wegen gewerbsmäßiger Bestechung im Gesundheitswesen.

Der Onkologe aus Reinbek soll laut Anklage mit dem Apotheker vereinbart haben, dass dieser Rezepte für die Zubereitung hochpreisiger Krebsmedikamente - sogenannte Zytostatika - erhält.

Dafür habe der Arzt finanzielle Vorteile gehabt und zwischen 2016 und 2021 ein Darlehen in Höhe von 157.500 Euro vom Apotheker bekommen.

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Zwischen Oktober 2017 und Dezember 2021 soll der Apotheker im bewussten Zusammenwirken mit dem Arzt die in seiner Apotheke im Stadtteil Harburg eingelösten Rezepte einer gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern deshalb gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 32 Fällen vor.

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Angeklagte: Kein Zusammenhang zwischen Verordnungen und Darlehen

Am ersten Prozesstag mussten sich die drei Angeklagten vor dem Landgericht Hamburg verantworten.  © Marcus Brandt/dpa

Ihnen sei bewusst gewesen, dass diese Verordnungen aufgrund ihrer zu Unrecht getroffenen Vereinbarung nicht abrechnungsfähig waren.

Die Krankenkasse beglich die Rechnungen. Hierdurch entstand ihr laut Anklage ein mutmaßlicher Schaden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro.

Mit dem mitangeklagten Unternehmensberater, der Verbindungen zu einer Apotheke in Aschaffenburg hatte, schloss der Onkologe der Anklage zufolge im Februar 2017 eine ähnliche Vereinbarung.

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Bis November 2018 soll der Arzt finanzielle Vorteile in Form von Darlehen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erhalten haben.

Die Angeklagten betonten, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Verordnungen und den Darlehen gegeben habe. Man sei auch immer davon ausgegangen, dass das geliehene Geld zurückgezahlt werde.

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