Sohn tötet schlafende Mutter mit Harpune: Gericht schließt Öffentlichkeit aus

Von Carola Große-Wilde

Hamburg - Nach dem mutmaßlichen Mord an der eigenen Mutter im Dezember 2024 muss sich der 19-jährige Sohn seit Dienstag vor dem Landgericht Hamburg. verantworten.

Der Prozess gegen den 19-Jährigen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Prozess gegen den 19-Jährigen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.  © Carola Großewilde/dpa

Der junge Mann soll laut Anklage in der Nacht des 15. Dezember 2024 seiner auf dem Wohnzimmersofa schlafenden Mutter mit einer Harpune zwei Aluminiumpfeile in den Kopf geschossen haben.

Danach soll er der bewusstlosen Frau mit einem Messer mehrere Schnittverletzungen unter anderem im Bereich des Kopfes und Halses zugefügt haben.

Die 50-Jährige starb wenig später in ihrer Wohnung in Hamburg-Bramfeld. Danach meldete sich der junge Mann bei der Polizei und berichtete von der unfassbaren Tat.

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Laut Staatsanwaltschaft leidet der 19-Jährige, der bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, an einer "schizotypischen Erkrankung".

Deswegen beantragte der Rechtsanwalt des jungen Mannes auch den Ausschluss der Öffentlichkeit von der weiteren Verhandlung.

Vater und Bruder des Angeklagten sagen aus

Der Sohn verständigte selbst die Polizei, die am Tatort ein schreckliches Bild vorfand. (Archivbild)
Der Sohn verständigte selbst die Polizei, die am Tatort ein schreckliches Bild vorfand. (Archivbild)  © NEWS5 / René Schröder

Die Öffentlichkeit müsse auch ausgeschlossen werden, weil in der Verhandlung familiäre Beziehungen zur Sprache kommen sollen, unter anderem sei der minderjährige Bruder und der Vater des 19-Jährigen als Zeugen geladen.

Da der Angeklagte selbst bei der Polizei angerufen und die Tat gestanden habe, sei die Täterschaft bereits eindeutig geklärt, sagte sein Anwalt.

Die Staatsanwältin schloss sich dieser Auffassung an. Ein vorläufiges Gutachten habe bereits das Krankenbild des jungen Mannes bestätigt. Auch der Vorsitzende Richter stimmte dem Ausschluss der Öffentlichkeit bis zum letzten Wort des Angeklagten zu, da "die psychische Verfassung des Angeklagten und deren Auswirkung auf das Tatgeschehen" im Vordergrund stehe.

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Am ersten Prozesstag wollte sich der Angeklagte, der in einem dunkelgrünen Kapuzenpulli stumm geradeaus starrte, nicht äußern. Die Öffentlichkeit könnte somit erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen werden.

Titelfoto: Carola Großewilde/dpa

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