Kurz vor Prozessbeginn: "White Tiger" in Sammelzelle zusammengeschlagen

Hamburg - Vor dem Hamburger Landgericht hat am heutigen Freitag um 12 Uhr der sogenannte "White Tiger"-Prozess begonnen. Ob der Hauptangeklagte jedoch vernehmungsfähig ist, war wenige Stunden vor Prozessbeginn noch unklar. Nach Angaben der Verteidigerin wurde der 21-Jährige am Donnerstag von Mitgefangenen zusammengeschlagen.

Anwältin Christiane C. Yüksel (m.) stellte sich am Freitagmorgen den Fragen der Presse. Der Prozess gegen ihren Mandanten wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.  © Tag24/Madita Eggers

"Mein Mandant ist in der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand isoliert untergebracht worden, zu seinem Schutz", erklärte seine Anwältin Christiane C. Yüksel am Freitagvormittag gegenüber TAG24.

Der Angeklagte sitzt seit Mitte Juni 2025 in U-Haft.

Trotz der bestehenden Schutzmaßnahmen sei er nach der Überführung nach Hamburg am Donnerstag in einer Sammelzelle untergebracht worden.

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Dort sei er zunächst auf seine Uhr angesprochen worden. "Man wollte sie haben. Er hat darauf nicht reagiert. Dann wurde er gleich mit einer Faust ins Gesicht geschlagen." Anschließend sei er zu Boden gegangen, während die anderen Insassen lautstark "White Tiger, White Tiger" gerufen hätten.

"Da fragt es sich natürlich, ob das ein Augenblicksversehen ist oder ob da noch etwas anderes dahintersteckt", so Yüksel weiter.

Laut der Verteidigerin ging es ihrem Mandanten nach dem Angriff "sehr schlecht": "Er hatte eine sichtbare, sehr starke Schwellung der linken Gesichtshälfte und wurde einem Zahnarzt vorgestellt sowie geröntgt. Ich musste dann leider noch verlangen, dass er einem Allgemeinmediziner vorgeführt wurde. Die Untersuchungsfachanstalt hat das von sich aus nicht gemacht."

Wie es dem 21-Jährigen kurz vor der Eröffnung des Prozesses ging, konnte sie jedoch noch nicht sagen. "Heute haben wir noch nicht mit ihm gesprochen", erklärte die Hamburger Anwältin nur zwei Stunden vor Prozessbeginn.

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Im Hamburger Strafjustizgebäude startete am Freitag trotz Schneechaos der "White Tiger"-Prozess.  © Tag24/Madita Eggers

Noch nicht alle Opfer namentlich identifiziert

Dr. Marayke Frantzen erklärte unter anderem der Pressemeute, warum die Jugendkammer den gesamten Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt: "Das ist zwingend gesetzlich so vorgesehen, hier gibt es kein Ermessen für das Gericht."  © Marcus Brandt/dpa

Der Angeklagte soll zwischen 2021 und 2023 unter dem Decknamen "White Tiger" als Kopf des internationalen Cyberkriminellen-Netzwerks "764" agiert haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Deutsch-Iraner mehr als 200 Straftaten vor, die er mittelbar über das Internet begangen haben soll. Betroffen sind mehr als 30 Kinder und Jugendliche aus mehreren Ländern.

Viele der mutmaßlichen Opfer seien bislang noch nicht namentlich identifiziert, erklärte Dr. Marayke Frantzen, Leiterin der Gerichtspressestelle, am Freitag. Bisher habe sich zudem nur eine Geschädigte beim Gericht gemeldet – eine junge Finnin, die inzwischen als Nebenklägerin zugelassen wurde.

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Zum Auftakt des Prozesses betonte das Hamburger Landgericht die außergewöhnliche rechtliche Komplexität des Verfahrens. Diese ergebe sich unter anderem aus der enormen Datenmenge, die im Zuge der Ermittlungen ausgewertet werden musste.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden allein bei einer Hausdurchsuchung des Elternhauses des Angeklagten in Hamburg im September 2023 rund zwölf Terabyte an Daten sichergestellt. Darunter befanden sich mehr als 850 Bildschirmaufzeichnungen mit einer Gesamtlaufzeit von über 120 Stunden.

Die zuständige Jugendkammer verhandelt den gesamten Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Grund dafür ist unter anderem, dass der Angeklagte einen Großteil der in der Anklageschrift aufgeführten Taten begangen haben soll, als er noch minderjährig war.

Wie und in welchem Umfang das Gericht im weiteren Verlauf über das Verfahren informieren wird, ist bislang noch offen.

Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens: "Dieses Verfahren kann eine Art Präzedenzfall sein"

Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens gab am Freitag Auskunft darüber, was dem Angeklagten genau vorgeworfen wird.  © Tag24/Madita Eggers

Im Zentrum der Anklage steht unter anderem der Vorwurf eines vollendeten Mordes.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte Kinder und Jugendliche über das Internet gezielt manipuliert haben. In einem besonders schweren Fall habe er mittelbar den Suizid eines 13-Jährigen ausgelöst.

"Der Angeklagte soll über ein Kind, eine ebenfalls Geschädigte in diesem Verfahren, dergestalt auf einen 13-Jährigen eingewirkt haben, dass dieser sich aufforderungsgemäß erhängte und sein Suizid live im Internet streamte", sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens am Freitag.

Der Anklageschrift liege das Konstrukt der sogenannten mittelbaren Täterschaft zugrunde. "Es wird nicht vorgeworfen, dass der Angeklagte selbst Hand angelegt hat", so Frantzen.

Vielmehr gehe es um Taten, die vollständig im digitalen Raum stattgefunden hätten. Die Staatsanwaltschaft spricht sogar von einem neuartigen Fall: "Was hier neu ist, ist dieses Hintereinanderschalten von zwei mittelbaren Täterschaften."

Vergleichbare gerichtliche Entscheidungen gebe es bislang nicht. Das Verfahren gilt auch deshalb als richtungsweisend. Gegen die internationale Gruppierung "764" laufen derzeit weitere vom "White Tiger"-Prozess unabhängige Ermittlungen. "Dieses Verfahren kann eine Art Präzedenzfall sein", so Sperling-Karstens.

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Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren

Zum Auftakt des Prozesses gab es am Freitagvormittag eine Pressekonferenz im Gebäude des Hanseatisches Oberlandesgerichts, direkt neben dem Strafjustizgebäude, wo um 12 Uhr der Prozess gegen den 21-jährigen Angeklagten startete.  © Marcus Brandt/dpa

Die Verteidigung weist die Vorwürfe entschieden zurück. "Wie gehen nicht davon aus, dass diese experimentelle Anklage durchgeht", erklärte Christiane C. Yüksel am Freitag.

Das rechtliche Fundament der Anklage sei aus ihrer Sicht untragbar: "Dieses Konstrukt dieser sogenannten doppelmittelbaren Täterschaft ist, wie schon das Wort sagt, eine Konstruktion, die hier sachlich fehlerhaft ist und auch nicht beweisbar wäre."

Ein zentrales Problem des Verfahrens liegt darin, dass Suizid und Selbstverletzung grundsätzlich nicht strafbar sind. Strafbarkeit komme nur dann in Betracht, "wenn man nicht mehr von einem eigenverantwortlichen Entschluss der Geschädigten sprechen kann", erklärte Sperling-Karstens.

Voraussetzung sei, dass der Täter "das Geschehen lenkend in den Händen hält", etwa durch gezielte Manipulation psychisch labiler Opfer.

Für den Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten nach Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Insgesamt sind derzeit 82 Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt.

Erstmeldung: 11.30 Uhr, zuletzt aktualisiert: 12.30 Uhr

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