Nach TV-Umfrage: 57-Jährige wegen Hamas-Sympathien verurteilt

Von Stephanie Lettgen

Hamburg - Nach Sympathie-Bekundungen für Taten der palästinensischen Terrororganisation Hamas 2023 in einer NDR-Straßenumfrage hat das Hamburger Amtsgericht St. Georg eine 57-Jährige wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen. Die Frau erhielt eine Geldstrafe von 500 Euro zur Bewährung.

Frau (57) nach Sympathie-Bekundungen für Hamas verurteilt.  © Stephanie Lettgen/dpa

Ihre Äußerungen seien extrem menschenverachtend gewesen, sagte die Richterin. Die Angeklagte habe sich aber geständig und reumütig gezeigt, zudem sei sie nicht vorbestraft.

Die sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ist noch nicht rechtskräftig. Die Bewährungszeit wurde auf ein Jahr festgelegt.

Die aus Tunesien stammende Frau, die seit 1991 in Deutschland lebt, wurde auf dem Steindamm am 10. Oktober 2023 bei einer anschließend im Fernsehen ausgestrahlten Sendung gefragt, was sie von den am 7. Oktober verübten Angriffen der Hamas auf Israel halte.

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Sie antwortete: "Das ist gut, sehr gut sogar." Außerdem sagte sie: "Ich freu mich, dass die so etwas geschafft haben." Man habe zu Hause gefeiert.

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Angeklagte bereut Hamas-Äußerungen

Die Hamas und andere Terrorgruppen hatten am 7. Oktober 2023 das schlimmste Massaker in der Geschichte Israels verübt. (Archivfoto)  © Christian Charisius/dpa

Die Angeklagte habe billigend in Kauf genommen haben, dass ihre Äußerungen im Bundesgebiet ein Klima des Hasses und der Gewalt gegen jüdische Personen oder Einrichtungen schüren könnten, hieß es in der Anklage.

"Diese Äußerungen hat die Angeklagte vorgenommen und das bedauert sie zutiefst", sagte der Verteidiger Yalcin Tekinoglu. Der Frau sei nicht bewusst gewesen, dass es sich um einen Fernsehbeitrag gehandelt habe, der ausgestrahlt werden sollte.

Sie sei nach der Tat stark angefeindet worden und habe in der Folge mit psychischen Problemen zu kämpfen gehabt. Seine Mandantin betone, dass sie gegen jede Form von Krieg sei.

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Die sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ist noch nicht rechtskräftig. Die Bewährungszeit wurde auf ein Jahr festgelegt.

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