Von Nicole Schippers
Kassel - Im Revisionsprozess gegen eine wegen dreifachen Mordes verurteilte falsche Ärztin hat die Angeklagte in ihrem letzten Wort vor Gericht ihr Bedauern ausgedrückt.
Sie bereue jede Sekunde, sagte die 54-Jährige. "Aber die Zeit lässt sich nicht umdrehen. Daher bleibt mir nur eins: mich für die weiteren Umstände von tiefstem Herzen und aufrichtig zu entschuldigen", erklärte sie.
Ihre Verteidiger plädierten für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Frau hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen und war dort jahrelang tätig. Nach Überzeugung des Kasseler Landgerichts starben durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon.
Im Mai 2022 war sie deshalb unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Die 6. Große Strafkammer stellte damals auch die besondere Schwere der Schuld fest.
Verteidigung sieht keinen Hinweis auf Vorsatz
Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, weil er unter anderem den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts muss den Fall nun neu entscheiden.
Die Verteidiger betonten den "Heilungswillen" der Angeklagten, auch wenn außer Frage stehe, dass sie nicht über die erforderliche Qualifikation als Anästhesistin verfügt und sich die Tätigkeit erschwindelt habe.
Sie habe sich nach Zeugenaussagen in hohem Maße für Patienten eingesetzt, sei als engagiert, empathisch und wissbegierig beschrieben worden.
Es habe seitens der Klinik keine Kritik an ihrer Arbeit gegeben, niemand habe sich beschwert oder ihr gesagt, dass sie unfähig für die Tätigkeit als Narkoseärztin sei.
Ein Tötungsvorsatz scheide aus. Es gebe nicht den geringsten Hinweis, dass die drei Todesfälle von ihr intendiert oder in Kauf genommen worden seien.
Urteil soll am Mittwoch fallen
Die Staatsanwaltschaft hat in dem aufgerollten Verfahren 15 Jahre Haft für die Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen sowie wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen gefordert.
Ein Urteil soll am Mittwoch fallen.