Von Marc Wickel, Jenny Tobien
Darmstadt - Was für eine schreckliche Tat! Wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen hat das Landgericht Darmstadt einen 57 Jahre alten Mann in Hessen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende August 2025 in Heppenheim seine frühere Ehefrau mit Messerstichen tödlich verletzte.
Der 57-Jährige wohnte zu diesem Zeitpunkt noch mit der Ex-Frau und den gemeinsamen Kindern zusammen, die folgenschwere Tat ereignete sich im Treppenhaus direkt vor einer Nachbarwohnung.
Mit dem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Mann habe zwölfmal mit dem Messer zugestochen. Das zeige einen "unbedingten Vernichtungswillen", wie der Vorsitzende Richter Volker Wagner schilderte.
Der Deutsche bestritt den geschilderten Tatablauf während des Prozesses nicht, erklärte zu diesem allerdings, dass er keinerlei Erinnerung mehr habe.
Die Verteidigung des Mannes hatte entsprechend auf Totschlag plädiert, ohne dabei ein konkretes Strafmaß für ihren Mandanten zu fordern. Eine Tat im Affekt schloss die Kammer im Einklang mit dem psychiatrischen Gutachten aus.
Ex-Frau hatte anderen Mann kennengelernt, wollte sich um Platz in einem Frauenhaus bemühen
Dass der Angeklagte zugestochen hatte, war bereits vor dem Urteil unter den Prozessbeteiligten unstrittig gewesen. So gab es Aussagen von Nachbarn, die den Angeklagten stoppten und festsetzten. Zudem riefen die beiden acht und elf Jahre alten Kinder des Paares nach Aussagen von Zeugen: "Hilfe, Hilfe, Papa bringt Mama um!"
Laut Gericht waren unmittelbar nach der Tat bei dem Mann Kabelbinder gefunden worden.
Einen Tag zuvor habe der Verurteilte erfahren, dass seine Ex-Frau einen Mann kennengelernt habe, sagte der Richter. Und für den nächsten Tag habe sie sich sogar noch freigenommen, um endlich einen Platz in einem Frauenhaus zu bekommen.
In dieser Situation sei dem 57-Jährigen klar geworden, dass er den letzten Einfluss verloren habe, erklärte der Richter zu dem Fall. Die Kabelbinder könne man fast schon symbolisch als Versuch sehen, die Frau wieder an sich zu binden. "Der Angeklagte wollte sie behalten, sie wollte das nicht. Und deswegen musste sie sterben. Das ist der banale Grund", erklärte der Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.