Tödliche "Würgespiele": 30-Jähriger erdrosselt Frau beim Sex - war es Mord?

Darmstadt/Bensheim - Nach dem Tod einer Frau durch Erwürgen beim Sex hat das Landgericht Darmstadt einen 30-Jährigen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt.

Das Urteil fiel vor dem Landgericht im hessischen Darmstadt.
Das Urteil fiel vor dem Landgericht im hessischen Darmstadt.  © Christoph Schmidt/dpa

Zugunsten des drogen- und alkoholabhängigen Verurteilten sah das Gericht am Mittwoch eine wegen Enthemmung verminderte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte, der laut Psychiatern eine Persönlichkeitsstörung hat, hatte im Prozess nichts zu den Vorwürfen gesagt.

Nach Auffassung des Gerichts erwürgte der Deutsche Ende März 2023 im südhessischen Bensheim zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs eine 44 Jahre alte Frau.

Er hatte in der Tatnacht selbst einen Notruf abgesetzt und dabei von Sex mit einvernehmlichen "Würgespielen" gesprochen. An dieses Einvernehmen glaubte das Gericht aber wegen gegenteiliger Zeugenaussagen nicht.

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Mit dem Urteil folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft, die die Tat ebenfalls als Mord unter verminderter Schuldfähigkeit bewertet, aber zwölf Jahre Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte. "Die Wurzel seiner Taten ist immer dieselbe: seine Gewaltbereitschaft zur Durchsetzung seiner Interessen", hatte Staatsanwältin Eva Heid in ihrem Plädoyer gesagt.

Der jetzt Verurteilte war als Jugendlicher aufgefallen, unter anderem bei einer Verhaltenstherapie in Spanien.

Wegen Mord beim Sex Verurteilter war bereits mehrmals kriminell auffällig

Die angerückten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod der 44-Jährigen feststellen. (Symbolfoto)
Die angerückten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod der 44-Jährigen feststellen. (Symbolfoto)  © 123rf/Jörg Hüttenhölscher

Als er drohte, dort ein Haus in die Luft zu sprengen, musste er das Land verlassen und bekam ein Einreiseverbot. 2012 raubte er einen Taxifahrer aus und plante, ihn im Kofferraum seines Wagens in einem Baggersee zu versenken. 2016 setzte er Teile seiner Haftzelle in Brand, weil ihm der Strafvollzug nicht gefiel.

Die Verteidiger hatten die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet und auf "eine Freiheitsstrafe im einstelligen Bereich" plädiert. Sie sahen keine Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung. Dass ihr Mandant für den Tod der Frau verantwortlich war, bezweifelten sie jedoch nicht.

Die Schwurgerichtskammer verhängte jetzt noch keine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, obwohl sie die Voraussetzungen für gegeben hält. Das Gericht sah zu dessen Gunsten seine Alkoholisierung von mehr als zwei Promille und dass er sich stellte.

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Es liege am Angeklagten, sich in der Haft entsprechend zu verhalten "oder für immer weggeschlossen zu werden", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner.

Die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung sei nur aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: 123rf/Jörg Hüttenhölscher

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