Tote Kinder (†7, †11) von Hanau: Vater gesteht grausame Tat!

Hanau - Im Prozess um den gewaltsamen Tod von zwei sieben und elf Jahre alten Kindern hat der angeklagte Vater in einer Erklärung die Verantwortung übernommen.

Der 47-jährige Angeklagte übernahm vor Gericht die volle Verantwortung für den Tod seiner beiden Kinder (†7, †11).
Der 47-jährige Angeklagte übernahm vor Gericht die volle Verantwortung für den Tod seiner beiden Kinder (†7, †11).  © Arne Dedert/dpa

"Wegen mir sind meine beiden Kinder zu Tode gekommen", hieß es in der Erklärung, die sein Verteidiger am Mittwoch vor dem Landgericht Hanau in Hessen zum Prozessauftakt verlas. Für das dadurch verursachte Leid trage er allein die Verantwortung. "Meine Tat ist unentschuldbar, ich bedauere sie zutiefst. Niemand kann mir verzeihen, daher frage ich auch nicht nach Vergebung."

Dem 47-jährigen Inder wird zur Last gelegt, seine siebenjährige Tochter und den elfjährigen Sohn heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Angeklagt ist er wegen zweifachen Mordes.

Er soll nach einer Trennung Druck auf seine Ehefrau ausgeübt und dabei auch Todesdrohungen gegen sie und die gemeinsamen Kinder geäußert haben. Da die Frau die Beziehung nicht wieder aufnehmen wollte, soll er beschlossen haben, sie dafür zu bestrafen.

"Menschliches Drama": 80-Jähriger wegen Tötung seiner bettlägerigen Frau (†82) verurteilt
Gerichtsprozesse Hessen "Menschliches Drama": 80-Jähriger wegen Tötung seiner bettlägerigen Frau (†82) verurteilt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die Kinder am 11. Mai vergangenen Jahres abpasste, als sie die Wohnungstür öffneten und zur Schule gehen wollten. Die Mutter hatte bereits frühmorgens die Wohnung verlassen, um zur Arbeit zu fahren.

Sohn der Familie musste mit ansehen, wie seine Schwester ermordet wurde

Seine Tochter soll der Mann auf ein Bett gedrückt, ihr mit einem scharfen Gegenstand in den Hals geschnitten und sie so schwer verletzt haben, dass sie starb. Der Sohn soll die Tat mit angesehen, sich in Todesangst auf den Balkon der Wohnung geflüchtet haben und in die Tiefe gesprungen sein.

Passanten hatten das Kind mit schwersten Verletzungen am Boden vor dem Haus gefunden. Er starb wenig später im Krankenhaus.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Hessen: