Drach-Prozess bleibt chaotisch: Ex-Mitangeklagter soll erneut in Zeugenstand

Köln - Im Prozess gegen Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) soll dessen ehemaliger Mitangeklagter nun doch erneut in den Zeugenstand.

Der ehemalige Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) steht aktuell wegen vier Raubüberfällen auf Geldtransporter vor Gericht.
Der ehemalige Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) steht aktuell wegen vier Raubüberfällen auf Geldtransporter vor Gericht.  © Federico Gambarini/dpa

Das bestätigte eine Pressesprecherin des Kölner Landgerichts am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Demnach ist der 55 Jahre alte Niederländer, dessen Verfahren im Sommer aus gesundheitlichen Gründen vom Drach-Prozess abgetrennt worden war, für den 23. November als Zeuge geladen.

Das Gericht kam damit einem am Mittwoch von den Drach-Verteidigern gestellten Beweisantrag nach. Laut dem Antrag sei der 55-Jährige in der Lage, Drach zu entlasten.

Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg zur Last gelegt. Wegen Schüssen auf zwei Geldboten ist er auch wegen versuchten Mordes angeklagt.

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Der Niederländer, dem die Staatsanwaltschaft Mittäterschaft und Beihilfe zu den Raubüberfällen vorwirft, war bereits im September als Zeuge geladen gewesen.

Zu einer Vernehmung kam es damals aber nicht, weil sein Anwalt moniert hatte, dass die Vorbereitungszeit für die Aussage zu kurz gewesen sei.

Weitere Verzögerung: Befangenheitsanträge noch nicht entschieden

Der Prozess gegen Drach, der sich eigentlich in der Endphase befindet, könnte nun doch noch länger dauern als angenommen: Nach Angaben der Gerichtssprecherin sollen weitere Verhandlungstage bis ins kommende Jahr hinein terminiert werden.

Ein Grund sei, dass über mehrere Befangenheitsanträge der Drach-Verteidiger gegen das Gericht noch nicht entschieden worden ist.

Drach hatte 1996 den Erben der Hamburger Tabakdynastie Reemtsma entführt und erst gegen Lösegeldzahlung wieder freigelassen. Für die Tat war er zu 14,5 Jahren Haft verurteilt worden.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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