Mordauftrag auf Malle: Mutter und Tochter müssen viereinhalb Jahre in Haft

Von Bernhard Krebs

Köln - Wegen Anstiftung zum Mord an ihrem Ehemann auf Mallorca hat das Kölner Landgericht eine 36-Jährige und ihre 62 Jahre alte Mutter zu jeweils viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Vor Gericht musste sich das Mutter-Tochter-Duo wegen des geplanten Mordes verantworten. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass beide im September 2025 versucht hatten, den Mann töten zu lassen. Hintergrund sei ein erbitterter Streit um ein Kind und Geld gewesen.

In einem Verfahren vor einem Familiengericht habe die 36-Jährige mit ihrem Noch-Ehemann "mit harten Bandagen um das Sorgerecht für den Sohn gekämpft". 

Laut Urteilsbegründung hielt sich die 62-Jährige im vergangenen September ebenso auf Mallorca auf wie das anvisierte Tatopfer. Zur Umsetzung des Mordplans habe sie Kontakt zu einem Gastronomen in der Ortschaft Sa Torre aufgenommen.

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Diesen habe sie gefragt, ob er jemanden kenne, der bereit sei, ihren Schwiegersohn zu töten. Der Gastronom habe dies bejaht, aber "nur zum Schein", erklärte das Gericht.

5.000 Euro seien vereinbart worden, wovon die 62-Jährige zunächst 1.000 Euro angezahlt habe. Bei einem weiteren Treffen zwei Tage später sei dann der Restbetrag von 4.000 Euro geflossen. Zudem seien Fotos von der Zielperson an den Mittelsmann übergeben und die Wohnadresse des Opfers mitgeteilt worden. 

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Tochter laut Gericht in Mordplan eingeweiht

Hier fiel das Urteil gegen die 36-Jährige und ihre Mutter wegen Anstiftung zum Mord.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Die Mittäterschaft der 36-Jährigen, die sich währenddessen mit ihrem Sohn in ihrer Wohnung in Frechen bei Köln aufhielt, stand für das Gericht aufgrund der umfassenden Chat-Kommunikation zwischen Mutter und Tochter fest. "Sie war mehr oder weniger live dabei", sagte die Richterin.

Die beiden Frauen hatten zunächst geschwiegen, "das äußerliche Geschehen" in dem Prozess aber dann eingeräumt, wie es bei der Urteilsverkündung hieß. Jedoch hätten sie auch versucht, es umzuinterpretieren.

Unter anderem sei gesagt worden, man habe dem Ehemann beziehungsweise Schwiegersohn lediglich eine Abreibung verpassen lassen wollen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. 

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Die Vorsitzende verwies vielmehr auf das heimlich mitgeschnittene Gespräch, in dem die 62-Jährige gesagt habe: "Ich will ihn tot sehen." Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

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