Mord an Unternehmerpaar: Angeklagter kann mit Freispruch rechnen

Wuppertal – Im Prozess um die Ermordung des Unternehmerpaars Springmann kann ein 47-jähriger Angeklagter erneut mit einem Freispruch rechnen.

Der Angeklagte (47, M) im Mordprozess steht zwischen seinen Anwälten im Gerichtssaal. Er kann mit einem Freispruch rechnen.
Der Angeklagte (47, M) im Mordprozess steht zwischen seinen Anwälten im Gerichtssaal. Er kann mit einem Freispruch rechnen.  © Marcel Kusch/dpa

Das geht aus einer am Dienstag bekannt gegebenen Zwischenbilanz des Düsseldorfer Landgerichts hervor. DNA des 47-Jährigen war am Tatort in der Nähe einer der Leichen der Eheleute entdeckt worden.

Der Bundesgerichtshof hatte den Freispruch des Wuppertaler Landgerichts für den 47-Jährigen aufgehoben und eine Neuauflage am Düsseldorfer Landgericht angeordnet.

Doch auch die Düsseldorfer Strafkammer kommt nach vorläufiger Bewertung zu dem Schluss, dass die Rolle des 47-Jährigen bei dem Verbrechen unklar ist.

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So sagte eine Gerichtssprecherin, er könne Allein- oder Mittäter gewesen sein, aber auch erst nach dem Verbrechen am Tatort aufgetaucht sein.

Nach dem derzeitigen Ergebnis sei keine der Varianten als überwiegend wahrscheinlich einzustufen.

Verurteilter Enkel beteuert weiterhin seine Unschuld

Das Ehepaar Springmann wurde 2017 in seinem Wuppertaler Domizil ermordet. Der Enkel beteuert trotz seiner Verurteilung unschuldig im Gefängnis zu sitzen.
Das Ehepaar Springmann wurde 2017 in seinem Wuppertaler Domizil ermordet. Der Enkel beteuert trotz seiner Verurteilung unschuldig im Gefängnis zu sitzen.  © Holger Battefeld/dpa

Der Mordprozess wird derzeit nur gegen den 47-Jährigen aufgerollt. Der 29-jährige Enkel der Getöteten Enno (91) und Christa Springmann (88) ist bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.

Er hatte als Zeuge im Prozess gegen seinen damaligen Geschäftspartner vor einigen Wochen erneut seine Unschuld beteuert, war aber mit seiner Revision vor dem BGH gescheitert.

Die Springmanns waren am 19. März 2017 in ihrer Villa getötet worden. Nach Überzeugung des Wuppertaler Landgerichts tötete der Enkel seine Großeltern aus Habgier. Die Eheleute waren in Wuppertal angesehene Förderer der Kunst.

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Sie waren ihrem Enkel laut Urteil auf die Schliche gekommen, dass der, anstatt fleißig zu studieren, ihre großzügigen Zuwendungen in teure Autos "investierte". Der Enkel hatte befürchten müssen, dass ihm sein Großvater den Geldhahn zudreht.

Titelfoto: Marcel Kusch/dpa

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