Bundesgericht lehnt Zugang zu tödlichem Betäubungsmittel ab

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel.

Harald Mayer, durch Multiple Sklerose komplett bewegungsunfähig, wünscht sich Sterbehilfe. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel am Dienstag ab. (Archivbild)
Harald Mayer, durch Multiple Sklerose komplett bewegungsunfähig, wünscht sich Sterbehilfe. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel am Dienstag ab. (Archivbild)  © Sebastian Willnow/dpa

Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag.

Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre.

Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch.

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Zwei Männer aus dem pfälzischen Ramstein und Niedersachsen hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis verlangt, Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen.

Damit wollen sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familien selbst töten können. Das Bundesinstitut lehnte die Erlaubnis unter Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz ab.

In den Vorinstanzen hatten die Klagen der Männer keinen Erfolg. Jetzt wies das Bundesverwaltungsgericht auch ihre Revision zurück.

Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa

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