Fahrradgate-Skandal: BGH bestätigt Urteil gegen Polizei-Hauptmeisterin
Von Birgit Zimmermann
Leipzig - Die Verurteilung einer Polizistin im sogenannten Fahrradgate-Skandal bei der Leipziger Polizei ist rechtskräftig.
Alles in Kürze
- BGH bestätigt Urteil gegen Polizei-Hauptmeisterin
- Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Untreue
- Geldstrafe von 17.100 Euro bleibt bestehen
- Polizistin hatte gestohlene Fahrräder verkauft
- Verfahren gegen andere Beteiligte eingestellt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Beamtin sowie der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig weitgehend verworfen.
Der BGH entschied zugunsten der Polizisten, dass einige der angeklagten Taten bereits verjährt gewesen ist. Auf die Höhe der Geldstrafe wirkte sich das allerdings nicht aus.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision eine weitergehende Verurteilung wegen Diebstahls und sieben zusätzlichen Untreue-Fällen erreichen wollen. Das wiesen die Bundesrichter jedoch zurück, weil das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler aufgewiesen habe.
Die Frau war voriges Jahr wegen Bestechlichkeit, Untreue und Verwahrungsbruchs im Amt zu einer Geldstrafe von 380 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt worden, also insgesamt 17.100 Euro.
Fahrradgate bei der Polizei Leipzig: Urteil rechtsfehlerfrei

Als Leiterin der Asservatenkammer hatte die Polizeihauptmeisterin von 2014 bis 2018 größtenteils gestohlene Fahrräder illegal an Polizisten und Bekannte verkauft. Das eingenommene Geld behielt sie laut Bundesgerichtshof meistens für sich oder gab es an den Kleingartenverein ihres Vaters weiter.
Das alles war nach den Regeln der Polizei unzulässig - die Räder hätten eigentlich verschrottet oder an gemeinnützige Vereine abgegeben werden sollen.
Im Verlaufe des Verfahrens war gegen rund 200 Polizisten, Beschäftigte der Justiz sowie gegen Angehörige und Vereine ermittelt worden, die als Käufer der Räder galten.
Der Vorwurf: Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe zum Diebstahl. Alle Verfahren wurden eingestellt, bis auf jenes gegen die Leiterin der Asservatenstelle.
Titelfoto: Ralf Seegers