Leipzig - Er wird wohl die nächsten zwei Jahrzehnte hinter Gitter verbringen. Nick W. (37), der im August 2025 in Leipzig seine Ex-Partnerin (42) tötete und den gemeinsamen Sohn (10) mit 14 Messerstichen lebensgefährlich verletzte, ist am Donnerstag wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Der letzte Prozesstag begann mit einem unvorstellbaren Eklat. Die Mutter (57) des Mörders hatte zum Entsetzen der Anwesenden mit dem heute elf Jahre alten Tatopfer im Gerichtssaal Platz genommen.
Die Frau, die aktuell das Sorgerecht über ihren Enkel ausübt, wollte es dem schwer traumatisierten Kind tatsächlich zumuten, den Richterspruch gegen den eigenen Vater live anzuhören.
In der Urteilsbegründung hätte der seiner Mutter beraubte und nur durch eine Not-OP gerettete Junge das dramatische Geschehen noch einmal durchleben müssen.
Mit einem Plüschtier in der Hand blickte das emotional sichtlich überforderte Kind unverständig in die Menschenmenge.
Erst als der behördliche Vormund des Kindes auf Intervention der Nebenklage der gouvernantenhaft agierenden und völlig uneinsichtigen Großmutter telefonisch ein Verbot erteilte, verließ diese mit dem Kind den Saal.
Messerattacke auf eigenen Sohn bleibt für Gericht unerklärbar
Die Richter der 2. Strafkammer sprachen in ihrem Urteil von einer "grausamen Tat", die keineswegs ein wie vom Angeklagten geschilderter Unfall gewesen sei. Nick W. sei bereits in Tötungsabsicht mit zwei Messern zur Wohnung von Susann K. gefahren.
Mehrmals zitierte der Vorsitzende Richter Michael Dahms im Urteil eine Kernaussage, die der Angeklagte vor der Tat seiner Ex-Partnerin als Nachricht geschickt hatte: "Ich gönne es keinem Anderen, dein Herz und deine Liebe zu haben..."
Nick W. sei davon überzeugt gewesen, dass Susann sein alleiniger Besitz sei, so Dahms. Da sie die Beziehung beendet und bereits einen neuen Freund hatte, habe ihr der Angeklagte aus seinem Besitzanspruch heraus das Lebensrecht abgesprochen. Für die Kammer war es ein heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen.
Weit mehr Probleme hatten die Richter bei der Bewertung der Messerattacke auf den Jungen. Wollte Nick W. sein Kind tatsächlich töten - und wenn ja, warum?
"Wir wissen es nicht, können es einfach nicht aufklären", räumte Richter Dahms ein. Anders als angeklagt bewertete das Gericht die Bluttat nicht als versuchten Mord, sondern als schwere Misshandlung Schutzbefohlener.
Dennoch nannte Dahms die brutale und grausame Tat als Hauptgrund für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Strafaussetzung nach 15 Jahren ausschließt. Die Verteidigung kündigte bereits Revision an.