Skandal im Femizid-Prozess: Hauptzeuge aus dem Knast heraus bedroht

Leipzig - Böse Überraschung im Leipziger Femizid-Prozess: Kurz vor Abschluss der Hauptverhandlung ist der als Hauptzeuge gehörte neue Freund des Mordopfers aus dem Gefängnis heraus bedroht worden - von einem Mithäftling des wegen vollendeten und versuchten Mordes angeklagten Nick W. (37)! Die Urteilsverkündung musste deshalb verschoben werden.

Nick W. wird in den Gerichtssaal geführt. Eigentlich sollte bereits am heutigen Donnerstag ein Urteil fallen, doch wegen einer Zeugen-Bedrohung wurde die Beweisaufnahme fortgesetzt.
Nick W. wird in den Gerichtssaal geführt. Eigentlich sollte bereits am heutigen Donnerstag ein Urteil fallen, doch wegen einer Zeugen-Bedrohung wurde die Beweisaufnahme fortgesetzt.  © Ralf Seegers

Damit hatte niemand gerechnet: Am Freitag voriger Woche wandte sich Marcus K. hilfesuchend an die Leipziger Polizei. Der 43-Jährige gilt als wichtigster Zeuge im Femizid-Verfahren. Er war an jenem Abend im August 2025 in der Wohnung von Susann K. (42), als diese von ihrem Ex-Partner erstochen wurde. Zudem musste er als Augenzeuge mit ansehen, wie Nick W. mit einem Messer 14 Mal auf seinen eigenen Sohn (10) einstach.

Marcus K. ist seither schwer traumatisiert und in psychologischer Behandlung, während seiner Zeugenaussage Anfang März war er mehrfach in Tränen ausgebrochen. Der Polizei berichtete er nun, dass er am Abend des 26. März telefonisch bedroht wurde. Der Anrufer habe ihn zuerst wissen lassen, dass er seine Adresse und sein Auto samt Kennzeichen kenne. Anschließend habe der Unbekannte empfohlen, nicht die Tür zu öffnen, wenn es klopfe, weil dann etwas passieren würde.

Zudem machte der Anrufer Vorwürfe, dass Marcus K. eine Familie zerstört und einem Kind den Vater genommen hätte.

Eine Erdnuss-Dose mit brisantem Inhalt

Das Opfer: Susann K. (42) wurde am 18. August 2025 von ihrem Ex-Partner erstochen.
Das Opfer: Susann K. (42) wurde am 18. August 2025 von ihrem Ex-Partner erstochen.  © Montage: privat + Ralf Seegers

Die Polizei brauchte nicht lang, um den Anruf nachzuverfolgen. Denn er kam direkt aus der JVA Leipzig - aus der Zelle von Thomas B. (42).

Der sitzt seit Februar in U-Haft, weil er in der Silvesternacht einen heimtückischen Brandanschlag auf ein Leipziger Innenstadt-Hotel verübt haben soll, bei dem in den Hotelfluren Barrikaden aus Wäschewagen gebaut und diese angezündet worden waren. Gegen Thomas B. wird seither wegen siebenfachen versuchten Mordes ermittelt.

Doch wie kommt ein mutmaßlicher Brandstifter dazu, den Hauptzeugen in einem Mordverfahren zu bedrohen, mit dem er gar nichts zu tun hat? Die Antwort versuchte am Donnerstag das Landgericht zu ergründen und stieß dabei auf schockierende Erkenntnisse.

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So kam heraus, dass Nick W. in seiner Zelle kleine Karteikarten mit den persönlichen Daten fast aller Zeugen in seinem Mordverfahren erstellt hat, die er in einer Erdnuss-Dose aufbewahrt. Angeblich, um später mit ihnen in Kontakt zu treten und sich entschuldigen zu können, behauptete der Angeklagte am Donnerstag.

Kontrollversagen in der JVA Leipzig

Die Justizvollzugsanstalt Leipzig - am Donnerstagabend letzter Woche wurde von hier aus ein Zeuge im Femizid-Verfahren telefonisch bedroht.
Die Justizvollzugsanstalt Leipzig - am Donnerstagabend letzter Woche wurde von hier aus ein Zeuge im Femizid-Verfahren telefonisch bedroht.  © Ralf Seegers

Nicht genau klären konnte das Gericht, wie die Karte mit den Daten des Hauptzeugen Marcus K. in die Zelle von Thomas B. gelangte. Der erklärte am Donnerstag immerhin im Zeugenstand, dass er tatsächlich der ominöse Anrufer gewesen sei. "Aus Spaß" hätte er es getan und Nick W. habe nichts davon gewusst, versuchte der mutmaßliche Hotelzündler das Gericht glauben zu machen und kassierte prompt das nächste Verfahren - wegen Bedrohung.

Tatsächlich dürfen U-Häftlinge auf Antrag aus dem Knast heraus telefonieren, müssen dazu aber Nummer und Name des gewünschten Gesprächspartners angeben. Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass diese Angaben in der JVA gar nicht überprüft werden, denn Thomas B. hatte einen falschen Namen angegeben.

Die aktuelle Bedrohung führte dazu, dass die Urteilsverkündung im Femizid-Prozess auf den 9. April verschoben werden musste.

Titelfoto: Montage: Ralf Seegers + privat

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