Sächsisches Gericht schlägt Deal im Milliarden-Prozess vor
Von André Jahnke
Leipzig - Im Prozess um den illegalen Streamingdienst "movie2k.to" und einen Milliardengewinn mit Bitcoins soll hinter verschlossenen Türen über eine Verständigung gesprochen werden.
Nach den Vorüberlegungen sei nach einem umfassenden Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen einem und eineinhalb Jahren für den Hauptangeklagten Josef F. denkbar, die zur Bewährung ausgesetzt würde, sagte der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Leipzig Karsten Nickel (60).
Bis zum kommenden Prozesstag am 13. April sollen sich Anklagebehörde und Verteidigung zu den Vorüberlegungen äußern.
Knackpunkt wird bei den Gesprächen zwischen dem Gericht, der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft jedoch der Umgang mit den immensen Vermögenswerten des Angeklagten sein. Nach seiner Festnahme im Jahr 2023 hatte der Hauptangeklagte den Ermittlern knapp 50.000 Bitcoins übergeben.
Nach einem wahren Kurssprung der Kryptowährung brachte der Verkauf etwa 2,64 Milliarden Euro ein. Dieses Geld wird derzeit bei der Landesjustizkasse verwahrt, gehört nach Angaben des Gerichts aber nach wie vor dem Angeklagten.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass der 42-Jährige noch weitere rund 57.000 Bitcoins besitzt. Beim aktuellen Kurs wären diese gut 3,3 Milliarden Euro wert.
Vorwurf der Verwertung von 220.000 urheberrechtlich geschützter Werke ist verjährt
Der Vorsitzende Richter betonte am vierten Verhandlungstag, dass die Verständigungsgespräche, die ohne die Öffentlichkeit geführt werden, einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. In dem Prozess muss die Wirtschaftsstrafkammer auch über die mögliche Einziehung des Vermögens entscheiden.
Vor dem Landgericht ist der 42 Jahre alte mutmaßliche Kopf des Portals unter anderem wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in 146 Fällen angeklagt. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt Dustin O. (39), der sich wegen Geldwäsche in 46 Fällen und Steuerhinterziehung verantworten muss.
Die Vorwürfe, in rund 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet zu haben, sind inzwischen verjährt und somit nicht mehr Gegenstand der Verhandlung.
Laut Anklage hatte das Duo gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mann über das Streamingportal "movie2k.to" jahrelang hunderttausende Raubkopien von Filmen und Serien angeboten. Demnach erzielten die Betreiber dabei Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen und erwarben damit Bitcoins.
2013 wurde das Portal abgeschaltet, der Hauptangeklagte konnte erst 2023 im Ausland geschnappt werden.
Titelfoto: Bildmontage: Ralf Seegers ; Sigurd Memoria

