Feuer in Leipziger Mehrfamilienhaus gelegt: Kein Gefängnis für die Angeklagte
Leipzig - Motiv Eifersucht: Im Prozess um ein gelegtes Feuer in einem Gohliser Mehrfamilienhaus hat das Landgericht Leipzig am Mittwoch ein Urteil gefällt. Verhandelt wurde wegen versuchten Mordes. Ins Gefängnis muss die Angeklagte nicht.
Alles in Kürze
- Lilian S. legte Feuer in Leipzig.
- Angeklagte wegen Brandstiftung schuldig gesprochen.
- Einjährige Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
- 100 Arbeitsstunden als Strafe verhängt.
- Kein Tötungsvorsatz, nur Eifersucht als Motiv.

Lilian S. (21) wurde wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen - nicht aber wegen Mordversuchs.
Das Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Bernd Gicklhorn verurteilte die junge Frau zu einer einjährigen Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss die 21-Jährige 100 Arbeitsstunden leisten.
Zum Prozessauftakt am 10. Juni hatte die Staatsanwaltschaft Lilian S. vorgeworfen, am Abend des 11. Juli vergangenen Jahres im Treppenhaus des Altbaus an der Lützowstraße einen Brand vor der Wohnung ihres damaligen Lebensgefährten gelegt und damit Bewohner des Gebäudes in teils tödliche Gefahr gebracht zu haben.
Die Anklage habe sich während des Verfahrens im Großen und Ganzen bestätigt, allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass kein Tötungsvorsatz vorliege, erklärte Gicklhorn zum Urteil.
Demnach spielten dabei mehrere Umstände eine Rolle: So sei im Zuge der Beweisaufnahme etwa klar geworden, dass durch einen Papierstapel mit Grillanzünder lediglich ein kleines Flämmchen entstanden sei, das mit einer Zimmergießkanne habe gelöscht werden können.
Vorsitzender Richter: "Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen"

Unter anderem sei zudem der Flammenschein durch Glasscheiben in den Türen erkennbar und auch eine Feuermeldeanlage vorhanden gewesen.
Zum Motiv erklärte der Vorsitzende Richter, dass Lilian S. ihren Freund aus seiner Wohnung habe zwingen wollen, da sie ein Verhältnis vermutet habe. Sie sei alkoholisiert gewesen, habe impulsiv gehandelt.
Darüber hinaus sei die junge Frau nicht vorbestraft, habe ein umfängliches Geständnis abgelegt, Bemühungen in Bezug auf ihr Privatleben und Reue gezeigt.
Bei den Schlussanträgen habe dann weitgehend Einigkeit geherrscht: Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und vier Monate, die Verteidigung verlangte acht Monate.
"Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen", schloss der Vorsitzende Richter die Verhandlung und appellierte: "Machen Sie was aus Ihrem Leben!"
Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel - damit ist das Urteil rechtskräftig.
Titelfoto: Christian Grube