Tödliche Gefahr: Leipzigerin soll aus Eifersucht Feuer in Altbau gelegt haben! "Es roch nach Grillanzünder"

Leipzig - Die Anklage lautet versuchter Mord. Doch die junge Frau mit dem geflochtenen Zopf auf der Anklageband im Landgericht Leipzig scheint auf den ersten Blick nicht so recht ins Bild zu passen.

Lilian S. (21) muss sich seit Dienstag wegen Versuchs des Mordes vor dem Landgericht Leipzig verantworten.
Lilian S. (21) muss sich seit Dienstag wegen Versuchs des Mordes vor dem Landgericht Leipzig verantworten.  © Christian Grube

Der eher schüchtern wirkenden Lilian S. (21) wird eine Tat aus Eifersucht vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft soll sie am 11. Juli vergangenen Jahres in einem Gohliser Altbau einen Brand gelegt und damit ein ganzes Mehrfamilienhaus in teils tödliche Gefahr gebracht haben.

So soll die 21-Jährige gegen 21.15 Uhr im hölzernen Treppenhaus vor der Wohnung ihres damaligen Lebensgefährten in der fünften Etage des Gebäudes an der Lützowstraße mit flüssigem Grillanzünder, Papierstücken und einer offenen Flamme ein Feuer entfacht haben. Zu diesem Zeitpunkt seien vier Menschen in dem Obergeschoss zu Hause gewesen.

Dabei soll die Angeklagte gewusst haben, dass ein Brand schnell ausbrechen und den Fluchtweg versperren würde. Nur durch zufälliges und schnelles Entdecken von Bewohnern habe das Feuer gelöscht werden können. Lilian S. selbst soll aus dem Haus geflüchtet sein. Am Ende sei aber lediglich eine 40 mal 30 Zentimeter große Fläche auf dem Holzfußboden beschädigt worden - Schadenshöhe: 800 Euro.

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Die Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft eine sexuelle Beziehung zwischen ihrem Freund und einer anderen Frau vermutet haben.

Auf Antrag der Verteidigung wird die Öffentlichkeit teilweise vom Prozess ausgeschlossen - so schwieg die Angeklagte vor Gericht zwar, allerdings wurde eine frühere Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen.

Vorsitzender Richter: "Es geht hier um viel für die Angeklagte"

Das Schöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Gicklhorn, Richterin Bittner und Richterin Zimmermann.
Das Schöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Gicklhorn, Richterin Bittner und Richterin Zimmermann.  © Christian Grube

Eine Zeugin (28), die mit ihrem Partner (29) zum Tatzeitpunkt im gleichen Stockwerk in einer benachbarten Wohnung war, sagte aus, zunächst Geräusche - "eine Art Teppichkopfen" - von draußen gehört, dann durch das Milchglas in der Wohnungstür ein Flimmern und Flackern bemerkt zu haben.

Nach dem Öffnen der Tür habe die 28-Jährige eine große Flamme gesehen und einen ganz bestimmten Geruch wahrgenommen: "Es roch nach Grillanzünder." Die Fußmatte sei zudem in die Mitte des Flures gezogen worden, die Spur einer Flüssigkeit auf dem Boden und an der betroffenen Tür des Nachbarn verteilt gewesen. Der 29-Jährige habe das Feuer schließlich mit Wasser aus einer Gießkanne löschen können.

Auf ein anschließendes Klopfen und Klingeln an der betroffenen Nachbarwohnung habe niemand reagiert. Darüber hinaus erinnerte sich der 29-Jährige an schnelle Schritte auf der Treppe kurz nach dem ersten Öffnen der Tür: "Hat sich angehört wie eine Frau."

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Ein weiterer Zeuge (31), der mit der Angeklagten befreundet gewesen und am Tatabend zunächst mit ihr zusammen gewesen sei, verstrickte sich in Widersprüche zu vorliegenden Beweisen und früheren Aussagen in Bezug auf Uhrzeiten, Alkoholmengen und Gesprächsinhalte - der Vorsitzende Richter Bernd Gicklhorn versuchte dem 31-Jährigen mit Nachdruck klarzumachen: "Es geht hier um viel für die Angeklagte."

Der Prozess wird fortgesetzt. Es wurden Termine bis Anfang August angesetzt.

Titelfoto: Christian Grube

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