Kopf zertrümmert, Hals zerfetzt: Killer von Nicky offenbar nicht schuldfähig

Leipzig - Es war keine Tötung, es war eine Vernichtung: Zertrümmerter Schädel, zerfetzter Hals - als am Abend des 15. März 2020 hinterm Leipziger Hauptbahnhof die Leiche der Obdachlosen Nicole Z. (†25) gefunden wurde, schüttelten selbst erfahrene Mordermittler den Kopf. Ein extremer Gewaltakt - für den Ahmed N. (23) verantwortlich sein soll. Seit dem heutigen Montag steht der Bulgare vor dem Landgericht. Doch dort geht es diesmal nicht um Bestrafung.

Folgte teilnahmslos dem Prozessauftakt: Ahmed N. (23).
Folgte teilnahmslos dem Prozessauftakt: Ahmed N. (23).  © Ralf Seegers

Er wirkt älter, als es sein Geburtsjahr 2000 vermuten lässt. Mit ausdruckslosem Gesicht, fast teilnahmslos folgt Ahmed N. dem Prozessauftakt. Er war nach Deutschland gekommen, weil er hier auf ein besseres Leben hoffte als in seiner Heimat. Doch die Erwartungen erfüllten sich nicht. Ohne Ausbildung, ohne Beruf rutschte der Bulgare ab - Endstation Straße.

Zuletzt war die Drogenhölle rund um den Leipziger Hauptbahnhof sein "Zuhause". Hier lernte er Nicole Z. kennen. Auch sie lebte auf der Straße, schlief in Abrisshäusern und versuchte, ihrem Elend durch Drogen zu entfliehen.

Kurzzeitig stand ihr Schicksal im Rampenlicht. In der Sozial-Doku "Hartes Deutschland", die den Alltag von Obdachlosen dokumentiert, wurde auch über "Nicky", wie ihr Spitznamen in Treberkreisen war, berichtet.

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Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge endete das Leben von Nicole in der Nacht zum 15. März 2020 in einer unfassbaren Gewaltorgie. Ahmed N. soll der am Boden liegenden Frau mit einem Stein den Schädel zertrümmert haben. Mindestens zwölf Mal schlug er demnach zu. Anschließend soll der Bulgare dem wehrlosen Opfer mit einer abgebrochenen Flasche immer wieder in den Hals gestochen haben - bis Weichteile und Blutgefäße zerfetzt waren.

Laut rechtsmedizinischem Gutachten verblutete "Nicky", zudem erlitt sie eine tödliche Luftembolie.

Das Schwurgericht hat über die Einweisung des Killers in die geschlossene Psychiatrie zu entscheiden.
Das Schwurgericht hat über die Einweisung des Killers in die geschlossene Psychiatrie zu entscheiden.  © Ralf Seegers

Staatsanwältin: Eine Gefahr für die Allgemeinheit

Am Tag nach dem Leichenfund untersuchen Kriminalbeamte das Areal rund um den Fundort.
Am Tag nach dem Leichenfund untersuchen Kriminalbeamte das Areal rund um den Fundort.  © Alexander Bischoff

Auf eine Anklage verzichtete die Staatsanwaltschaft. Denn Ahmed N. soll während der Tötung nicht steuerungsfähig und damit nicht schuldfähig gewesen sein.

Grundlage dieser Annahme ist ein psychiatrisches Gutachten, das dem Bulgaren eine schwere Schizophrenie mit Verlust des Realitätsbezuges bescheinigt. Es seien von N. deshalb weitere Taten zu erwarten, weshalb der Beschuldigte für die Allgemeinheit eine Gefahr sei, erklärte Staatsanwältin Katharina Thieme.

Statt ins Gefängnis müsse Ahmed N. in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.

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Details zum verhängnisvollen Zusammentreffen von Täter und Opfer wollte das Gericht nicht vor Zuschauern verhandeln, weshalb die Kammer bereits vor der Aussage des Killers die Öffentlichkeit vom Prozess ausschloss. Es wurden Verhandlungstage bis Mitte November anberaumt.

Titelfoto: Bildmontage: Alexander Bischoff, Ralf Seegers

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