Mit Erschießung gedroht und bei der Arbeit aufgelauert: 54-Jähriger wegen Stalking verurteilt

Leipzig - Wenn Angst den Alltag überschattet: Mehrmals ist einer Frau in Leipzig gedroht worden - sogar bei der Arbeit. Am Freitag musste sich nun ein 54-Jähriger wegen Nachstellung in Tateinheit mit Bedrohung vor dem Leipziger Amtsgericht verantworten - und wurde schuldig gesprochen.

Der Angeklagte Salman A. (54, m.) mit Verteidiger (l.) und Dolmetscher (r.) im Verhandlungssaal.
Der Angeklagte Salman A. (54, m.) mit Verteidiger (l.) und Dolmetscher (r.) im Verhandlungssaal.  © EHL Media/Erik-Holm Langhof

Laut Anklage war Salman A. im Jahr 2021 wegen Körperverletzung und Diebstahl zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Nach seiner Entlassung am 22. Juli 2022 soll er die ehemalige Freundin angerufen und bedroht haben - er wisse, wo sie wohne und werde sie fertig machen.

Später soll der Angeklagte der Frau aufgelauert und vorgeworfen haben, ihretwegen ins Gefängnis gekommen zu sein. Zudem soll er gedroht haben, sie und ihren Vater zu erschießen. Schließlich soll der 54-Jährige die Frau auch bei ihrer Arbeit in einem Krankenhaus aufgesucht haben.

Aus Angst nehme die Frau immer wieder andere Strecken auf dem Weg zur Arbeit, habe ihre Handynummer gewechselt und meide verschiedene Stadtteile. Auch um ihre Kinder habe sie sich dadurch zwischenzeitlich nicht kümmern können.

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Der Verteidiger bat um ein Verständigungsgespräch. Im Anschluss folgte ein Beschluss des Richters: Sollte sich der Sachverhalt bestätigen und der Angeklagte ein glaubhaftes Geständnis ablegen, werde keine höhere Freiheitsstrafe als sieben Monate und keine niedrigere Freiheitsstrafe als vier Monate, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt werden können, verhängt.

Kontaktverbot zum Opfer verhängt

Der 54-Jährige musste sich am Freitag wegen Nachstellung in Tateinheit mit Bedrohung vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten.
Der 54-Jährige musste sich am Freitag wegen Nachstellung in Tateinheit mit Bedrohung vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten.  © EHL Media/Erik-Holm Langhof

Dadurch könne auch der Zeugin eine Aussage erspart werden.

Die Anklagevorwürfe wurden schließlich durch den Verteidiger eingeräumt: Am 16. August 2022 sei Salman A. auf seine ehemalige Lebensgefährtin getroffen und habe sie bedroht. Am 16. September selben Jahres sei er zu ihr ins Krankenhaus und habe gesagt, dass er sich rächen werde.

Die Staatsanwältin sah den Sachverhalt durch das Geständnis bestätigt und forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt werden könne. Darüber hinaus beantragte die Anklage-Vertreterin eine Zahlung von 100 Euro an ein Frauenhaus oder eine vergleichbare Einrichtung.

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Der Richter sprach den vorbestraften 54-Jährigen schließlich schuldig. Das Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt.

Salman A. habe in der Vergangenheit wiederholt Kontakt zu der Frau aufgenommen, ihr und zum Teil auch ihrer Familie Straftaten in Aussicht gestellt - zur Vorbeugung verhängte das Gericht ein Kontaktverbot zum Opfer.

Titelfoto: EHL Media/Erik-Holm Langhof

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