Nach Rauswurf aus Club: Mann (22) versucht Party-Veranstalter zu töten
Leipzig - Und immer wieder Messer! Wurden früher Auseinandersetzungen wie Disco-Schlägereien überwiegend mit Fäusten ausgetragen, kommen heute immer öfter Stichwaffen zum Einsatz. Wie in Leipzig, als ein 22-Jähriger seinen Rauswurf aus einem Club nicht akzeptieren wollte und zwei Menschen lebensgefährlich verletzte. Seit Dienstag wird Marwen H. der Prozess gemacht.

Es sollte eine beschwingte Weihnachts-Party werden.
Ein Teil der schwarzafrikanischen Community Leipzigs hatte sich am 15. Dezember 2024 den Club Unique gemietet.
Es wurde getanzt, getrunken und viel gelacht. Auch ein paar Tunesier hatten zunächst Einlass gefunden, sich jedoch ordentlich danebenbenommen.
Laut Anklage kam es um 2.30 Uhr zunächst zu einer handfesten Prügelei, in deren Folge der aus Guinea stammende Party-Veranstalter Abdoulaye B. (36) die Nordafrikaner rauswarf und ihnen Hausverbot erteilte.
Marwen H. und sein Kumpel Ghaith W. (35) wollten sich dies nicht gefallen lassen.

Opfer nur durch Not-Operationen am Leben gehalten

Vor dem Club zettelten sie den Ermittlungen zufolge die nächste Schlägerei an, in deren Verlauf H. ein Messer zog.
Laut Anklage soll der Tunesier damit erst einen der Gäste an der Hand verletzt und anschließend wie wild auf den Hausherren eingestochen haben.
Security-Leute und andere Gäste versuchten danach, den Messerstecher zu stellen.
Dabei soll Marwen H. einem der Verfolger in Tötungsabsicht in den Bauch gestochen haben.
Sowohl der Security-Mann als auch Party-Veranstalter Abdoulaye B. erlitten lebensgefährliche Verletzungen und konnten nur durch Not-Operationen gerettet werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem berufs- und arbeitslosen Marwen H. gefährliche Körperverletzung, versuchten Mord und versuchten Totschlag vor.
Am ersten Verhandlungstag ließ der Tunesier über seinen Verteidiger erklären, dass sämtliche Vorwürfe nicht zutreffen würden, er unschuldig sei und ansonsten von seinem Schweigerecht Gebrauch mache.
Sein Landsmann Ghaith W., der sich noch vor den Messerstichen zurückgezogen hatte und deshalb nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, gab keine Erklärung ab. Der Prozess wird fortgesetzt.
Titelfoto: Montage: Ralf Seegers; 7aktuell