"movie2k" und der Bitcoin-Schatz: Endet der Streaming-Prozess mit einem Milliarden-Deal?

Leipzig - Kohle gegen Freiheit - der Milliarden-Prozess gegen die einstigen Betreiber des illegalen Streamingportals "movie2k" könnte mit einem Deal enden. Entsprechende Andeutungen machte die Wirtschaftsstrafkammer des Leipziger Landgerichts am Donnerstag.

Die Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Karsten Nickel (60, M.) regte eine Erörterung an, um den Prozess mit einem Deal abzukürzen.  © Ralf Seegers

Am zweiten Prozesstag führte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel (60) Schriftsätze in die Verhandlung ein, die zuvor zwischen den Beteiligten ausgetauscht wurden.

Inhaltlich ging es dabei auch um eine Erörterung, ob das Verfahren mit einem Deal abgekürzt werden könnte.

Die Vorstellungen: Bei umfassenden Geständnissen und Auskehr der Milliarden-Beute an den Staat könnten die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen.

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Am kommenden Verhandlungstag (17. März) sollen sich Verteidiger und Anklagevertreter erklären, ob sie entsprechende Verständigungsgespräche aufnehmen wollen.

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Der Bitcoin-Schatz - bei einem Milliarden-Deal würde Sachsens Haushalt profitieren.  © 123RF

Verteidiger halten Anklage für "ökonomisch getrieben"

Die Verteidiger stecken die Köpfe zusammen. Zum nächsten Verhandlungstag müssen sie erklären, ob sie in sogenannte Verständigungsgespräche eintreten werden.  © Ralf Seegers

"Es ist sinnvoll, diese zu Beginn der Beweisaufnahmen zu führen", so Richter Nickel. Die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft zeigten im Vorfeld bereits Interesse an einer derartigen Prozess-Abkürzung.

Ein solcher Deal würde es dem Freistaat ermöglichen, die bereits sichergestellten 2,64 Milliarden Euro aus dem Bitcoin-Schatz der Cyberkriminellen einzubehalten.

Die Verteidiger von Josef F. (43) und Dustin O. (39) kritisierten die Anklage deshalb als "ökonomisch getrieben". Es habe den Anschein, dass es vor allem um die Verteilung des mit Bitcoins angehäuften Vermögens der Angeklagten gehe, mutmaßte F.s Anwalt Zacharias Kidza. Dabei sei es unklar, ob die Werte überhaupt aus Straftaten stammten.

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