Leipzig - Im Juli vorigen Jahres brachte ein mutmaßlicher Sex-Psychopath in Leipzig eine Werberin des Naturschutzbundes (NABU) in seine Gewalt, stach ihr mit einer Schere in den Hals und verging sich an der 22-Jährigen. Vor Gericht kam der Mann jetzt mit einem "blauen Auge" davon.
Angeklagt war der Fall als besonders schwere Nötigung mit gefährlicher Körperverletzung.
Benjamin S. (40) hatte die an seiner Tür klingelnde NABU-Vertreterin zunächst freundlich empfangen und bei ihr eine Fördermitgliedschaft für zehn Euro monatlich abgeschlossen.
Doch urplötzlich zeigte der arbeitslose Gärtner seine psychopathische Seite, griff nach einer Schere und rammte sie der arglosen Frau in den Hals.
Glücklicherweise verfehlten die Klingen die Halsschlagader, sodass die 22-Jährige nicht lebensgefährlich verletzt wurde.
Bei einem anschließenden Kampf nahm Benjamin S. die zierliche Frau so heftig in den Schwitzkasten, dass sie Todesangst litt.
"Ich dachte, mein Genick bricht", berichtete das Opfer im Zeugenstand.
Als die Naturschützerin ihren Peiniger bat, sie am Leben zu lassen, kippte die Situation abermals. Benjamin S. begrapschte plötzlich ihre Brüste und ging mit seiner Hand in ihre Strumpfhose.
Gericht wertet Scheren-Attacke als nicht geplanten Wutanfall
Im Prozess hatte sich der unter Betreuung stehende Sonderling größtenteils geständig eingelassen.
Allerdings stritt er ein gezieltes sexuelles Vorgehen ab. Er habe sich von der NABU-Frau nach Vertragsabschluss ausgenutzt gefühlt und in einem Wutanfall zur Schere gegriffen, so seine Einlassung, die das Gericht am Ende für glaubwürdig hielt.
Da der Gerichtspsychiater zudem einen affektiven Zustand des Täters während der Attacke nicht ausschließen konnte, ging die Strafkammer zugunsten des Angeklagten noch von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.
Am Ende wurde Benjamin zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt - schuldig des schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Zudem verpflichtete sich der Angeklagte, 5000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen.
Ohne die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit hätte ihm eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren gedroht.