Prozess gegen Leipziger Serien-Brandstifter: Harte Gefängnisstrafe für 34-Jährigen

Von Jennifer Brückner

Leipzig - Nach einer Serie von Brandanschlägen auf Autos und einen Wohnwagen in Leipzig wurde ein 34-Jähriger zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts muss sich Elvis H. wegen Brandstiftung und versuchten Mordes verantworten.

Elvis H. (34) wurde am Mittwoch zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.  © Christian Grube

Dem Urteil zufolge hatte der Mann im vergangenen Jahr mehrere Autos sowie einen Wohnwagen angezündet, in dem ein weiterer Mann schlief. Dieser wurde von dem Rauch geweckt und löschte selbst den Brand.

Der Richter wandte sich mahnend an den Verurteilten: Er habe Glück gehabt, dass diese Aktion nicht zum Tod eines Menschen führte. 

Die Kammer stimmt dabei der Staatsanwaltschaft in den meisten Anklagepunkten zu. Der Angeklagte hat demnach in den Nächten vom 14. bis 20. Juni vergangenen Jahres verschiedene Fahrzeuge und einen Wohnwagen in Brand gesetzt.

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Im Falle des Wohnwagens sah das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Es sei eindeutig von außen erkennbar gewesen, dass der Wohnwagen in der Nacht bewohnt war, so der Richter - etwa durch eine ausgeklappte Treppe oder ein offenes Fenster. Die Person im Wohnwagen war dem Angriff nach Ansicht der Kammer wehrlos ausgesetzt.

Niedrige Beweggründe, wie sie die Staatsanwaltschaft sah, konnten dem Angeklagten jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden. Der Angeklagte habe aus Frust und sinnlosen Motiven gehandelt, so der Richter. Welche konkreten Beweggründe dabei vorlagen, bleibe offen. 

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Der 34-Jährige soll mehrere Fahrzeuge im Leipziger Westen angezündet haben.  © 7aktuell.de | Eric Pannier

Festnahme nach intensiver Polizeiarbeit

Laut Gerichtssprecherin hatte die Polizei die Gegend, in der die Brände ausbrachen, genauer beobachtet. Den Ermittlern fiel dabei der nun verurteilte Elvis H. auf, als er versucht haben soll, ein Feuer über den Außenspiegel eines Wagens zu legen. Er wurde festgenommen und später angeklagt.

In dem aufwendigen Verfahren wurden mehr als 80 Zeugen geladen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann bis nächste Woche Revision einlegen.

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