Dieser Richter entscheidet, ob Sachsen seinen Bitcoin-Schatz behalten darf

Leipzig - Für den Freistaat beginnt am Dienstag der wohl wichtigste Prozess des Jahres. Es geht um den Bitcoin-Schatz, den die Generalstaatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen gegen die Betreiber des illegalen Streamingportals "movie2k" eingezogen hat. Die Wirtschaftsstrafkammer des Leipziger Landgerichts mit ihrem Vorsitzenden Richter Karsten Nickel (60) wird entscheiden, ob Sachsen den Erlös von rund 2,6 Milliarden Euro für seinen Haushalt behalten darf.

Führte 2012 schon das große Verfahren zum illegalen Filmportal "kino.to": Karsten Nickel (60), Vorsitzender Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Leipziger Landgericht.  © Ralf Seegers

Es war seinerzeit das größte deutsche Raubkopienportal - mehr als 880.000 Kopien von Filmen, TV-Serien und Pornos waren ab 2008 bis zur Abschaltung 2013 bei "movie2k" abrufbar.

Mit Werbung und Abo-Fallen machten die Betreiber Milliarden. Ihren Profit investierten die Cyberkriminellen in Bitcoin und in Immobilien.

Im Jahr 2019 gelang Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) ein Riesenerfolg. Sie nahmen den Programmierer und den Finanzmanager der Plattform fest, erließen gegen den im Ausland untergetauchten mutmaßlichen Kopf der Bande internationalen Haftbefehl. Ende Mai 2023 konnte schließlich auch Josef F. (42) festgenommen werden.

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Dem Deutsch-Iraner und seinem aus Polen stammenden Finanzexperten Dustin O. (39) wird ab Dienstag vor dem Leipziger Landgericht der Prozess gemacht.

Programmierer Steffen H. (49), der schon im Ermittlungsverfahren umfangreich gestanden und jede Menge Interna des "movie2k"-Netzwerkes preisgegeben hatte, wurde bereits im März 2023 rechtskräftig zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

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Bei Bitcoin-Notverkauf erzielte Sachsens Justiz über 2,6 Milliarden Euro

Die Betreiber von "movie2k" investierten ihre Gewinne überwiegend in die Kryptowährung Bitcoin.  © 123RF/duben

Fast wichtiger als die strafrechtliche Ahndung wird im Prozess die Frage sein, was mit dem eingezogenen Vermögen der Hintermänner wird. Josef F. hatte nach seiner Verhaftung dem Freistaat insgesamt 49.858 Bitcoins übergeben.

Da Sachsens Justiz einen Wertverlust der Kryptowährung befürchtete, versilberte sie im Sommer 2024 den Bitcoin-Schatz. Bei der 24 Tage andauernden Transaktion erzielte der Freistaat rund 2,64 Milliarden Euro!

Das Geld ruht seither auf einem Verwahrkonto der Bundesbank. Wer darüber verfügen kann, ist noch völlig unklar. Sehen Richter Nickel und seine Kammer die Milliarden als Erlös aus kriminellen Geschäften an und erklären die Einziehung für rechtmäßig, hat der Freistaat gute Chancen, den Geldschatz in seinen löchrigen Haushalt überführen zu können.

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Erwartet wird dann aber auch, dass große Filmfirmen, deren Urheberrechte durch das illegale Streaming verletzt wurden, ebenfalls die Finger nach dem Geld ausstrecken.

Großteil der Vorwürfe bereits wegen Verjährung eingestellt

Das Leipziger Landgericht - zu dem am kommenden Dienstag beginnenden "movie2k"-Prozess gelten besondere Sicherheitsbedingungen. (Archivfoto)  © DPA

Strafrechtlich hat sich Sachsens Justiz schon mal ein blaues Auge geholt. Die von der Generalstaatsanwaltschaft angeklagten 219.928 gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen sind bereits vom Tisch! Nickels Kammer hat in ihrem Eröffnungsbeschluss diesen Teil der Vorwürfe für verjährt erklärt.

Die Verjährung trat demnach schon im August 2024 ein. Verhandelt werden jetzt noch über die Tatvorwürfe der gewerbsmäßigen Geldwäsche, der Steuerhinterziehung im schweren Fall und der Anstiftung zur falschen Verdächtigung.

Und wie wirkt sich die Verjährung auf eine Entscheidung zum Bitcoin-Schatz aus? "Im selbstständigen Einziehungsverfahren kann gegebenenfalls auch über die Verjährungsgrenze hinaus eine Einziehung erfolgen", erklärte ein Gerichtssprecher auf TAG24-Anfrage.

Voraussetzung: Die Angeklagten müssten in den verbliebenen Punkten schuldig gesprochen werden.

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