Richter tricksen Öffentlichkeit aus! Prozess gegen Krypto-Milliardäre beginnt mit Skandal

Leipzig - Für Sachsen ist es der wohl wichtigste Prozess des Jahres - und er wurde gleich zu Beginn zum Skandal-Prozess. Unter extremer Dehnung von Gerichtsverfassungsgesetz und Strafprozessordnung begann am Leipziger Landgericht der Strafprozess gegen die Betreiber des illegalen Streamingportals "movie2k". Es geht dabei auch um einen Bitcoin-Schatz von über fünf Milliarden Euro.

Fotografen und Kameraleute vor verschlossener Tür. Das Gericht hat die Bildberichterstattung mit einem fragwürdigen Trick massiv eingeschränkt.  © Ralf Seegers

Das gab es in dieser Weise noch nie: Die Leipziger Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel (60) begann die Hauptverhandlung, obwohl die Angeklagten noch nicht im Saal waren. Einziger Zweck der offenbar mit der Verteidigung abgesprochenen Aktion: die Bildberichterstattung der Presse zu verhindern!

Als Fotografen und Kameraleute den Verhandlungssaal verlassen hatten, betraten die Angeklagten, die längst wieder auf freiem Fuß sind, über ein vom Gericht zur Verfügung gestelltes Hinterzimmer den Saal - und zwar voll vermummt bei laufender Verhandlung. Ein klarer Verstoß gegen das Vermummungsverbot vor Gericht (§ 176 GVG) - gebilligt von Richter Nickel!

Vor allem der von der Generalstaatsanwaltschaft als Begründer und Kopf von "movie2k" angeklagte Josef F. (42) fürchtet die Öffentlichkeit. Laut Anklage soll der Deutsch-Iraner noch einen Bitcoin-Schatz im aktuellen Wert von über 3,05 Milliarden Euro versteckt halten.

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Neben dem Staat und den in ihren Urheberrechten verletzten Filmfirmen sind auch Kriminelle auf der Suche nach dem Geld. Nach seiner Festnahme hatte er der Justiz insgesamt 49.858 Bitcoins übergeben, die der Freistaat im Sommer 2024 für 2,64 Milliarden Euro veräußerte.

Der Prozess entscheidet auch darüber, ob Sachsen das sichergestellte Geld behalten darf.

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Die Angeklagten, wie sie der Gerichtszeichner sieht: Josef F. (42, r.) soll der Kopf von "movie2k" gewesen sein und noch Bitcoins im Milliardenwert versteckt halten. Dustin O. (39, l.) war laut Anklage Geldwäscher und Hauptadministrator des Raubkopienportals.  © Sigurd Memoria
Die Anklagebank bleibt leer, trotzdem beginnt das Gericht die Hauptverhandlung. Die Angeklagten halten sich derweil in einem vom Gericht zur Verfügung gestellten Hinterzimmer versteckt.  © Ralf Seegers

Von Hongkong bis Zypern - Geldwäsche über den halben Globus

Der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer Karsten Nickel (60) zeigte eine eigenwillige Interpretation des Gerichtsverfassungsgesetzes.  © Ralf Seegers

Zweiter Angeklagter ist Dustin O. (39). Der polnischstämmige Schach-Trainer soll laut Anklage "Geldwäscher" von "movie2k" gewesen sein und sich als Hauptadministrator um das Tagesgeschäft gekümmert haben. Und da hatte er eine Menge zu tun.

Den Ermittlungen zufolge hatte das Raubkopienportal in Spitzenzeiten 2,5 Millionen Nutzer täglich, die aus über 880.000 illegalen Filmkopien auswählen konnten. Laut Generalstaatsanwaltschaft war das seit 2008 existierende "movie2k" nach Abschaltung von "Kino.to" (2011) Deutschlands größtes Raubkopienportal und hatte auch zahlreiche Nutzer in den USA.

Werbung und Abo-Fallen spülten jedes Jahr Millionen Euro in die Taschen von Josef F., der sein illegales Handwerk laut Anklage einst bei "kino.to" gelernt hatte, dann aber im Streit dort ausgeschieden war. Hongkong, Seychellen, Zypern - das eingenommene Geld soll über Finanzagenten weltweit in einem Netzwerk aus Briefkastenfirmen gewaschen und größtenteils in der Kryptowährung Bitcoin angelegt worden sein.

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Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte, dass nach Abschaltung des Portals 2013 über 136.000 Bitcoin im Besitz von Josef F. und seinen Komplizen waren. Heutiger Zeitwert: über 7,27 Milliarden Euro!

Vertreten die Anklage: Oberstaatsanwalt Robert Gutte (l.) und Staatsanwalt Patrick Pintaske von der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen wollen auch erreichen, dass der Freistaat die 2,64 Milliarden Euro aus dem Bitcoin-Schatz behalten darf.  © Ralf Seegers

Da die eigentlichen Urheberrechtsverletzungen bereits verjährt sind, verhandelt die Wirtschaftskammer nur noch zu den Vorwürfen der gewerbsmäßigen Geldwäsche, der Steuerhinterziehung im schweren Fall und der Anstiftung zur falschen Verdächtigung. Der Tag heute endete mit der Anklageverlesung.

Insgesamt sind zehn Verhandlungstage bis Mitte Mai geplant.

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