Tödliche Poolparty bei Leipzig: Berufungs-Verhandlung beginnt

Grimma/Leipzig - Bei einer privaten Weihnachtsfeier vor vier Jahren sind zwei Männer in einem Pool im Landkreis Leipzig ertrunken.

Kurz vor Weihnachten vor vier Jahren starben zwei Männer in einem Pool in Gerichshain bei Leipzig. Nachdem Trockeneis in das Becken geworfen worden war, ertranken sie.
Kurz vor Weihnachten vor vier Jahren starben zwei Männer in einem Pool in Gerichshain bei Leipzig. Nachdem Trockeneis in das Becken geworfen worden war, ertranken sie.  © Frank Schmidt

Der Fall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt, weil Trockeneis in das Becken geworfen worden war und dadurch die Männer bewusstlos wurden. Von Dienstag an geht das Verfahren in die zweite juristische Runde - das Landgericht Leipzig verhandelt das Berufungsverfahren.

Vor gut einem Jahr waren zwei Männer vom Amtsgericht Grimma vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Die Angeklagten sollen bei der Weihnachtsfeier in Gerichshain am 22. Dezember 2019 einen Block Trockeneis in einen Pool gekippt haben, wodurch sich Kohlenstoffdioxid über der Wasseroberfläche sammelte.

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Zu dem Zeitpunkt, gegen 2.30 Uhr morgens, hielten sich drei Menschen in dem beheizbaren Becken auf.

Zwei Männer (†20 und †39) ertrinken, ein Mann überlebt

Die drei Männer im Pool wurden wegen des Kohlenstoffdioxids bewusstlos und gingen unter. Ein 20-Jähriger und ein 39-Jähriger ertranken. Das dritte Opfer, ein damals 47 Jahre alter Mann, konnte wiederbelebt werden.

Das Amtsgericht war der Überzeugung, dass die Angeklagten sich nicht über die Gefahren von Trockeneis hätten informieren müssen. Zudem habe der Verkäufer des Trockeneises die beiden Männer nicht über die Gefahren aufgeklärt. Außerdem sei das Eis nicht "bestimmungswidrig" benutzt worden.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten Geldstrafen gefordert.

Das Landgericht Leipzig hat insgesamt zwei Verhandlungstage angesetzt. Am 18. Dezember könnte eine Entscheidung verkündet werden.

Titelfoto: Frank Schmidt

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