Vergewaltigungs-Opfer auf Eisenbahnstraße liegen lassen? Öffentlichkeit von Prozess ausgeschlossen

Leipzig - Eine Partynacht mit Alkohol, eine neue Bekanntschaft - und Sex ohne Zustimmung? Len-Henrik B. (34) muss sich seit Montag wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten. Die Öffentlichkeit wurde nach Verlesung der Anklage von dem Prozess ausgeschlossen.

Der wegen Vergewaltigung angeklagte Len-Henrik B. (34) mit seiner Verteidigerin Andrea Liebscher am Montag im Amtsgericht Leipzig.
Der wegen Vergewaltigung angeklagte Len-Henrik B. (34) mit seiner Verteidigerin Andrea Liebscher am Montag im Amtsgericht Leipzig.  © Silvio Bürger

Die dem Angeklagten vorgeworfene Tat liegt bereits mehr als acht Jahre zurück.

Laut Staatsanwaltschaft soll der heute 34-Jährige am 2. April 2017 gegen 1 Uhr auf einer Party in der Ludwigstraße gewesen sein, dort mit einer am selben Abend kennengelernten Frau Alkohol getrunken haben und dann mit ihr zur Eisenbahnstraße gegangen sein.

Demnach habe die Frau neben den Drinks auch eine halbe Tilidin-Tablette intus gehabt - sie sei "stark berauscht" gewesen, habe Glasflaschen geworfen, sei gestürzt und zwischenzeitlich kurz bewusstlos geworden.

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Len-Henrik B. soll den Zustand der Frau ausgenutzt, sie am Hals geküsst, ihr an den Haaren gezogen, sie auf das Gesäß geschlagen und Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben.

Anschließend soll der Angeklagte das Opfer zurückgelassen haben. Sie sei an der Eisenbahnstraße, Ecke Gretschelstraße auf dem Boden liegend von einer Zeugin gefunden und nach Hause gebracht worden.

Anwälte beantragen Ausschluss der Öffentlichkeit

An der Eisenbahnstraße, Ecke Gretschelstraße soll das zurückgelassene Opfer laut Anklage auf dem Boden liegend von einer Zeugin gefunden worden sein.
An der Eisenbahnstraße, Ecke Gretschelstraße soll das zurückgelassene Opfer laut Anklage auf dem Boden liegend von einer Zeugin gefunden worden sein.  © Anke Brod

Die Nebenkläger-Vertreterin Antonia Sturma beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Privatsphäre und den höchstpersönlichen Lebensbereich ihrer Mandantin zu schützen.

Die Anwältin äußerte die Sorge, dass sich der Angeklagte nicht einlassen werde, was zu einer umfassenden Befragung des Opfers zur Erforschung der Wahrheit führe.

Auch Verteidigerin Andrea Liebscher stellte einen solchen Antrag zum Schutz des persönlichen Lebensbereichs des Angeklagten.

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Richterin Bettina Zander folgte den Anträgen und beschloss schließlich, die Öffentlichkeit mit Ausnahme der Urteilsverkündung auszuschließen.

Eine Fortsetzung der Verhandlung war zunächst für den 23. Juni geplant.

Titelfoto: Silvio Bürger

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