Trotz Anzeige: Revierleiter fürchtete Kündigung des späteren Todesfahrers von Magdeburg

Von Dörthe Hein

Magdeburg - Der spätere Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt war weit vor der Tat verschiedenen Behörden bekannt, tatsächliche Konsequenzen hatte das nicht.

Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt kommen im Landtag zusammen. (Archivbild)
Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt kommen im Landtag zusammen. (Archivbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das Polizeirevier Salzlandkreis etwa informierte den Arbeitgeber des als Arzt tätigen Taleb A. (51) nicht über eine Anzeige wegen Bedrohung, wie der damalige Revierleiter im parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag sagte.

Er verteidigte seine damalige Entscheidung: Man habe noch nicht gewusst, ob der Arzt tatsächlich die Twitter-Nachricht geschrieben habe, wegen der er angezeigt wurde.

Zudem habe ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss abgelehnt. Auch das Szenario, dem Arzt könne gekündigt werden, habe ihn davon abgehalten, das landeseigene Unternehmen Salus zu informieren.

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Er verwies auch auf Datenschutzvorschriften. Dass A. bereits polizeibekannt war, sei ihm bewusst gewesen.

Al-Abdulmohsen stand im Fokus verschiedener Behörden

Am 20. Dezember 2024 raste al-Abdulmohsen mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg und tötete sechs Menschen.
Am 20. Dezember 2024 raste al-Abdulmohsen mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg und tötete sechs Menschen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Am 20. Dezember 2024 fuhr al-Abdulmohsen mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg. Sechs Menschen wurden getötet, mehr als 300 wurden zum Teil schwerst verletzt. Derzeit läuft am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen den Mann aus Saudi-Arabien.

Bereits im November hatte ein Beamter aus dem Salzlandkreis-Revier dem U-Ausschuss berichtet, er und ein Kollege hätten Bedenken gegenüber dem Revierleiter vorgetragen. Er habe angeregt, "dass diese Person kritisch zu betrachten ist an seiner Arbeitsstelle".

Der Beamte ging nach eigener Darstellung davon aus, dass der Revierleiter im Anschluss entsprechende Telefonate geführt habe. Wie das weiter verfolgt worden sei, wisse er nicht.

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Zwei Beamte aus dem Bereich Staatsschutz hatten im Jahr 2023 eine sogenannte Gefährderansprache gegenüber Taleb al-Abdulmohsen durchgeführt. Hintergrund war, dass er mit der Behandlung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Köln unzufrieden war und dieser gedroht hatte.

In dem Zuge erfuhren die Polizeibeamten, dass der Mann im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) tätig war. Er arbeitete als Stationsarzt, sein Aufgabengebiet umfasste die psychiatrische Betreuung von Straftätern.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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