Prozess zum Magdeburg-Anschlag: Hat Geschädigte zum ganzen Abend gelogen?

Magdeburg - Weiter geht's im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt: Am Montag sollen weitere Zeugen zur Tat angehört werden.

Am Montag geht der Prozess gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, Taleb A. (51, l.), weiter.
Am Montag geht der Prozess gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, Taleb A. (51, l.), weiter.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Der 51-jährige Angeklagte Taleb A. steht wegen sechsfachem Mord und über 300-fachem versuchten Mord vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung.

Grundlegende Informationen zu dem Attentat und dem langwierigen Gerichtsverfahren findet Ihr im Artikel "Eigenes Gerichtsgebäude gebaut: Mega-Prozess gegen Magdeburger Amokfahrer startet".

TAG24 ist wieder für Euch vor Ort und berichtet live.

12.22 Uhr: Prozess pausiert

Der Verhandlungstag wird unterbrochen und die Mittagspause angekündigt.

Der Prozess soll gegen 13.15 Uhr fortgesetzt werden.

12.15 Uhr: Mutter von Geschädigter widerlegt deren Aussagen

Jetzt steht die Mutter der 51-jährigen Geschädigten vor Gericht. Die 80 Jahre alte Magdeburgerin erläutert, dass sie sich nicht an den Anschlag erinnern kann. Das Reden fällt der Rentnerin schwer.

Die 80-Jährige widerlegt prompt, mit ihrer Tochter auf dem Weihnachtsmarkt gewesen zu sein. Sie war beim Anschlagsabend nicht dabei und habe erst im Nachgang von dem Vorfall erfahren. Sie sei erst am 23. Dezember mit ihrer Tochter am Alten Markt gewesen, um sich die Kerzen und Blumensträuße anzusehen.

"Nein, sie wurde nicht verletzt, sie ist doch ganz gesund", meint die Rentnerin und kann sich auch nicht erinnern, mit der 51-Jährigen jemals in einem Krankenhaus gewesen zu sein. Dass sie aufgrund ihrer Demenz einige Dinge vergisst, kann sie bestätigen. Aber: "Solche Hauptsachen vergesse ich nicht", beteuert sie.

Sie könne sich nicht erklären, warum ihre Tochter Unwahrheiten erzählt.

Der Angeklagte hält sich am Montag mit Rückfragen und Erklärungen zurück.
Der Angeklagte hält sich am Montag mit Rückfragen und Erklärungen zurück.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

12 Uhr: Unterlagen über Verletzungen der Geschädigten fehlen

Die 51-Jährige erläutert weiter, dass sie am Anschlagsabend im Krankenhaus untersucht, abgetastet und geröntgt wurde, sie dann aber etwas unterzeichnet habe, um nach Hause zu gehen. Ihre Begleitung - die Mutter - wollte nicht untersucht werden.

Ihre Hausärztin habe ihr anschließend Schmerzmittel verschrieben. Der Grund, warum die Polizei keine Unterlagen bei der Ärztin finden konnte, sei, weil die 51-Jährige keine Datenschutzerklärung unterschrieben hätte.

Auf die Nachfrage, weshalb sie ihre Ärztin nicht von der Schweigepflicht entbunden habe, verweigert sie die Aussage. Daraufhin wird sie von Sternberg darauf hingewiesen, dass sie vor Gericht die Wahrheit sagen muss. Noch heute möchte sie ihre Ärztin nicht von der Schweigepflicht entbinden.

Sie schildert abschließend, dass sich ihre Mutter nicht an den Anschlagsabend erinnern könne.

11.40 Uhr: Hat eine Geschädigte über ihre Verletzungen gelogen?

Richter Dirk Sternberg konfrontiert die 51-Jährige jetzt, dass ihre Äußerungen nicht passen können, da die Polizeibeamtin aussagte, keine Krankenhausunterlagen zu ihr finden zu können. Auch Unterlagen für eine Behandlung bei ihrer Hausärztin habe es nicht gegeben.

"Das ist unmöglich, dann hat man das unter den Tisch gekehrt", behauptet die Geschädigte jetzt. "Nur weil man behindert ist, wird man abgeschrieben."

Ihrem Lebensgefährten hätte sie bis heute nichts über die Verletzungen erzählt, lediglich ihrer Anwältin.

Richter Dirk Sternberg konfrontiert eine Zeugin mit ungenauen Aussagen.
Richter Dirk Sternberg konfrontiert eine Zeugin mit ungenauen Aussagen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

11.30 Uhr: Schilderungen der Zeugin sind ungenau

Da die Zeugin Probleme mit der Wortfindung hat, stellt Richter Dirk Sternberg ihr viele Fragen zum Abend.

Die Schilderungen der Zeugin sind ungenau. Einerseits erklärt die 51-Jährige, dass sie schon "im Hellen" mit ihrer Mutter auf dem Weihnachtsmarkt war, aber "dann ist [der Anschlag] passiert, da ist Dämmerung eingetreten". Die Todesfahrt vom Angeklagten Taleb A. war aber gegen 19 Uhr.

Die Frau schätzt ein, dass sie mit ihrer Mutter etwa sieben Stunden auf dem Markt verbracht habe, "weil es macht Spaß". Zudem erläutert sie, dass sie durch den Anschlag an der Rippe verletzt wurde und seitdem Probleme beim urinieren habe. Auch leide sie unter psychischen Störungen.

Auf die Frage von Sternberg, ob die 51-Jährige im Krankenhaus untergebracht wurde, erläutert sie, dass sie nicht im Klinikum bleiben wollte, dort aber ihre Krankenkassenkarte vorgezeigt hätte und bei ihrer Hausärztin behandelt wurde. Zuvor habe sie ihrer Rechtsanwältin aber gesagt, dass sie zwei Tage im Krankenhaus war.

11.15 Uhr: Verletzte wollte am Anschlagsabend ihre Mutter schützen

Der Prozess wird fortgesetzt und nun die Geschädigte selbst befragt. Die genauen Umstände der Verletzungen der 51-Jährigen sollen geklärt werden.

Sie schildert, dass sie am Anschlagsabend mit ihrer Mutter auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt war, um Mandarinen zu kaufen. Die beiden tranken Glühwein und aßen an einer der Buden. "Ich hab schon Geräusche gehört und hab gedacht das sind Jugendliche, die sich gekloppt haben", erklärt die 51-Jährige.

Als das Auto an ihnen vorbeifuhr, schubste sie ihre Mutter rückwärts in ein Gebüsch "und dann hab ich alles abgekriegt". "Das ist alles so schnell gewesen, da kann man nicht reagieren", erinnert sich die Zeugin unter Tränen.

Sie wurde dann mit ihrer Mutter ins Krankenhaus gebracht und untersucht. "Da war eine Hektik, so ein Chaos."

Der Angeklagte wird von bewaffneten Polizisten in seine Sicherheitskammer geführt.
Der Angeklagte wird von bewaffneten Polizisten in seine Sicherheitskammer geführt.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

10.40 Uhr: Prozess pausiert

Die 47-Jährige muss sich einigen Rückfragen stellen und wird noch nicht aus dem Zeugenstand entlassen. Bevor weitere Zeugen aufgerufen werden, pausiert der Prozess für etwa 20 Minuten.

Der Verhandlungstag wird um 11 Uhr fortgesetzt.

10.35 Uhr: Aussagen einer Geschädigten stehen weiter im Fokus

Auch die nächste Zeugin, eine 47-jährige Rechtsanwaltfachangestellte, die Antje S. rechtlich betreut, soll den Sachverhalt zu ihren Verletzungen weiter klären.

Sie schildert, dass Frau S. ihr gegenüber erläutert hat, am Anschlagsabend am Bauch und Rücken verletzt worden zu sein, als sie ihre Mutter schützte. Die Zeugin bestätigt, dass Frau S. auch ihr gegenüber gesagt hatte, für zwei Tage in der Magdeburger Uniklinik behandelt worden zu sein, ihr Lebensgefährte dürfe von ihren Verletzungen aber nichts wissen.

Die 47-Jährige soll zum Schluss eine Einschätzung zu ihrer Mandantin abgeben. Sie beteuert, dass Antje S. zwar unter einer geistigen Behinderung leidet, sie aber noch nie angelogen habe. Die Geschädigte soll auch Geld aus der Opferhilfe und der Soforthilfe des Spendenaufkommen der Stadt Magdeburg kassiert haben.

10.03 Uhr: Polizeibeamtin klärt Umstände einer Verletzten

Die 29-jährige Polizeibeamtin war Teil der Sonderkommission zum Anschlag, holte dafür die medizinischen Befunde der Geschädigten ein und führte Zeugenvernehmungen durch.

Vor Gericht wird geklärt, dass die Geschädigte Antje S. der Polizistin gegenüber angegeben hatte, aufgrund von körperlichen Verletzungen in einer Magdeburger Klinik behandelt werden musste. Es stellte sich jetzt allerdings heraus, dass dies nicht ganz korrekt war - sie war wegen psychosomatischen Gründen in Behandlung.

Zum Ende ihrer Zeugenaussagen will der Angeklagte erneut Stellungnahme zum Abschlussbericht der Sonderkommission beziehen, das wird aber unterbunden.

Der Prozess wird in dem extra erbauten Gerichtsgebäude fortgesetzt.
Der Prozess wird in dem extra erbauten Gerichtsgebäude fortgesetzt.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

9.48 Uhr: Angeklagter verstrickt sich in Erklärungen

Zu Beginn werden kurz Verständnisfragen mit dem Angeklagten zu den Audioaufnahmen geklärt, die am letzten Prozesstag vorgespielt wurden.

Zunächst antwortet Taleb A. knapp auf die Fragen der Geschworenen, bevor er sich wieder in seine Erklärungen verstrickt und Richter Dirk Sternberg ihn unterbrechen muss. Im Anschluss wird die erste Zeugin aufgerufen.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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