Männer wegen Spionage für Russland verurteilt: Doch Trio will Strafe nicht hinnehmen

Von Britta Schultejans

München - Drei wegen Spionage für Russland verurteilte Männer wollen ihre Strafen nicht hinnehmen.

Die mutmaßlichen russischen Spione sollen in Deutschland Sabotageaktionen gegen militärische Infrastruktur und Bahnstrecken geplant haben.
Die mutmaßlichen russischen Spione sollen in Deutschland Sabotageaktionen gegen militärische Infrastruktur und Bahnstrecken geplant haben.  © Peter Kneffel/dpa

Wie das Oberlandesgericht München auf Anfrage mitteilte, legten sie gegen das Urteil aus der vergangenen Woche Revision ein. Damit wird es zunächst nicht rechtskräftig.

Das Gericht hatte den Hauptangeklagten zu sechs Jahren und seine beiden Bekannten zu Bewährungsstrafen von einem beziehungsweise einem halben Jahr verurteilt - jeweils wegen geheimdienstlicher Tätigkeit.

Der Hauptangeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts nicht nur zwischen Dezember 2014 und August 2016 als Mitglied einer bewaffneten terroristischen Vereinigung gegen ukrainische Soldaten gekämpft.

Aserbaidschan-Affäre: Ex-CDU-Mann weist "Fake News" zurück
Gerichtsprozesse München Aserbaidschan-Affäre: Ex-CDU-Mann weist "Fake News" zurück

Er gab zudem zwischen Oktober 2023 und April 2024 gezielt Informationen an Russland weiter und plante Brandanschläge und Sabotageaktionen gegen militärische Infrastruktur und wichtige Bahnstrecken in Deutschland.

Urteil unter Forderungen der Bundesanwaltschaft

Einer der Angeklagten (M.) sitzt zwischen seinen Anwälten Stephan Schultheis (l.) und Michael Löwe (r.).
Einer der Angeklagten (M.) sitzt zwischen seinen Anwälten Stephan Schultheis (l.) und Michael Löwe (r.).  © Peter Kneffel/dpa

Bei der Informationsbeschaffung halfen ihm nach Überzeugung des zuständigen Senats in den letzten Wochen seine 38 und 44 Jahre alten Mitangeklagten. Sie müssen laut dem Urteil neben ihren Bewährungsstrafen von einem beziehungsweise einem halben Jahr jeweils 3000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Alle drei Männer waren in jungen Jahren aus der Russischen Föderation beziehungsweise Kasachstan als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre und acht Monate Haft und für die beiden anderen Männer je ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Sie legte nach Angaben des Münchner Oberlandesgerichts keine Revision ein.

"Habe solche Schuldgefühle": Tränen im Prozess um das Zugunglück von Garmisch
Gerichtsprozesse München "Habe solche Schuldgefühle": Tränen im Prozess um das Zugunglück von Garmisch

Die Verteidigung hatte für alle drei Angeklagten Freispruch beantragt und schon direkt nach dem Urteil Rechtsmittel angekündigt. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sich mit dem Fall befassen.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse München: