Supermarkt-Boss nach Brandstiftung und Mordversuch zu neun Jahren Haft verurteilt

Von Elke Richter

München - Ein Supermarktbesitzer, der schon wegen Brandstiftung in seinen Laden und versuchten Mordes verurteilt gewesen ist, hat am Donnerstag in einem neuen Prozess am Landgericht München II eine Gesamtstrafe von neun Jahren bekommen. Damit kommt der Ladenbesitzer nach einer erfolgreichen Teilrevision etwas besser davon als zuvor. 

Besitzer und Mitarbeiter des Supermarktes stehen im Münchner Gericht.  © Peter Kneffel/dpa

Das Landgericht München II hatte den Ladenbetreiber zunächst zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Dagegen legte der heute 38-Jährige Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein und bekam in einem Punkt Recht: Das Landgericht habe bei der Frage des Versicherungsbetrugs rechtliche Fehler gemacht. 

Deshalb musste eine andere Strafkammer des Landgerichts über den Teilvorwurf neu verhandeln; es ging um die Frage, ob der Mann schon beim Legen des Brandes einen Versicherungsbetrug plante oder nicht.

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Die Einzelstrafe von acht Jahren und zehn Monaten war nach früheren Angaben des BGH bereits rechtskräftig. 

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Vier Menschen durch Brandstiftung in Gefahr gebracht

Der Brand verursachte einen Schaden in Millionenhöhe. (Symbolfoto)  © Niklas Treppner/dpa

In seinem Urteil war das Gericht schon im ersten Verfahren zu dem Schluss gekommen, dass sich der hoch verschuldete Besitzer und sein Mitarbeiter dazu verabredet hatten, den seit geraumer Zeit verlustbringenden Supermarkt durch einen Brand zu zerstören. So hätte sich der Betreiber gesichtswahrend von dem überschuldeten Geschäft lösen und bei Gläubigern den Anschein erwecken können, der Brand sei die Ursache für die Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft ging zudem davon aus, dass sich der Mann durch Versicherungsleistungen einen finanziellen Neuanfang erhoffte.

Der Brand in dem Geschäft im Landkreis Ebersberg hatte im Januar 2022 einen Schaden von rund zwei Millionen Euro an dem Gebäude verursacht.

Vier Menschen, die sich in Wohnungen über dem Geschäft aufhielten, konnten sich unverletzt ins Freie retten. Der Mitarbeiter, der die Tat für seinen Chef ausgeführt hatte, erhielt eine Gefängnisstrafe von neun Jahren. Diese Strafe ist rechtskräftig.

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