"Wunderheiler" vergewaltigt Mädchen (14): Das ist seine Strafe

München - Weil er im Rahmen angeblicher Therapien ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt hat, muss ein selbst ernannter Wunderheiler für sechs Jahre und zehn Monate in Haft.

Der 64-jährige Angeklagte gab an, die Taten hätten nur "im Verstand" des Mädchens stattgefunden.
Der 64-jährige Angeklagte gab an, die Taten hätten nur "im Verstand" des Mädchens stattgefunden.  © Matthias Balk/dpa

Das Landgericht München I sprach den 64-jährigen Chilenen am Mittwoch schuldig, sich Anfang des vergangenen Jahres zweimal an dem Mädchen vergangen zu haben.

Zudem hatte er sie eine drei Meter hohe Klippe hinunter in den Sylvensteinspeicher geschubst, was das Gericht als gefährliche Körperverletzung wertete.

Der Angeklagte hatte die Tat beim Prozessauftakt abgestritten. Durch seine Behandlung habe das Mädchen die Traumata ihrer Mutter und Großmutter wiedererlebt, die ihrerseits Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch gewesen seien.

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Dem Mädchen selbst seien diese Erfahrungen aber nur "in ihrem Verstand" widerfahren.

Im Laufe des Prozesses hatte das Gericht auch diese These von einer rechtsmedizinischen Gutachterin prüfen lassen. Diese stufte die Behauptung als "realitätsfern" ein. Gegen den 64-Jährigen sprach unter anderem, dass seine DNA in der Unterhose und der Vagina des Opfers gefunden wurde.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann mit hoher krimineller Energie gehandelt habe. Er habe das Vertrauen der Mutter des Mädchens missbraucht. Die 14-Jährige sei ihm bei den Taten schutzlos ausgeliefert gewesen.

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

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