Baby zu Tode geschüttelt: Vater freigesprochen!

Essen - Ein sechs Monate altes Baby wird brutal misshandelt. Zwei Tage später ist es tot. Wer der Täter war, bleibt unklar.

Seit September muss sich der junge Vater vor dem Essener Landgericht verantworten.
Seit September muss sich der junge Vater vor dem Essener Landgericht verantworten.  © Bernd Thissen/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod eines sechs Monate alten Babys aus Essen ist der Vater des Kindes am Dienstag vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden.

Ihm war vorgeworfen worden, seine Tochter im Februar dieses Jahres brutal geschüttelt zu haben. Das Baby war mit schwersten Hirnschädigungen ins Krankenhaus gekommen und dort gestorben.

Laut Urteil des Essener Schwurgerichts ist die Täterschaft des 24-jährigen Bulgaren nicht zweifelsfrei zu beweisen.

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Belastet worden war der Angeklagte von seiner früheren Ehefrau. Die 22-Jährige hatte aus Sicht der Richter jedoch widersprüchliche Angaben gemacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach der Tat war der Verdacht zunächst auf die Mutter des Mädchens gefallen. Die 22-Jährige saß knapp einen Monat in Untersuchungshaft.

Nach einer weiteren Vernehmung, in der sie erstmals ihren Mann beschuldigt hatte, war sie jedoch wieder entlassen worden. Dafür war der Mann festgenommen worden.

Tod des kleinen Mädchens bleibt ungesühnt

Der 24-jährige Vater soll seiner Tochter die Luft abgedrückt und sie dann brutal geschüttelt haben. (Symbolbild)
Der 24-jährige Vater soll seiner Tochter die Luft abgedrückt und sie dann brutal geschüttelt haben. (Symbolbild)  © 123rf/fastfun23

Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe im Prozess von Anfang an bestritten.

Zur Tatzeit waren beide Eltern mit ihren zwei Kindern in der gemeinsamen Essener Wohnung. Dass die Mutter ihr Kind zu Tode geschüttelt haben könnte, kann laut Urteil ebenfalls nicht festgestellt werden.

"Strafrechtlich bleibt die Tat ungesühnt", so der Richter.

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Ganz straffrei ist der 24-Jährige allerdings nicht davongekommen. Die Richter haben anderthalb Jahre Haft auf Bewährung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verhängt. Der dreijährige Bruder des verstorbenen Mädchens war laut Urteil extrem vernachlässigt worden.

Unumstritten ist das Urteil nicht: Die Staatsanwaltschaft hatte die Tötung des Babys als Totschlag gewertet und zusammen mit der Verletzung der Fürsorgepflicht zehneinhalb Jahre Haft gefordert.

Titelfoto: Montage: Bernd Thissen/dpa, 123RF/fastfun23

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