Er hörte Stimmen in seinem Kopf: 48-Jähriger tötet eigene Eltern - Gericht ordnet Zwangseinweisung an

Von Ulrike Schödel

Bonn/Bornheim - Ein 48-jähriger Mann, der im Wahn seine Eltern getötet hat, muss in eine psychiatrische Klinik. Er habe sich im Zustand der Schuldunfähigkeit befunden und könne deswegen nicht wegen Mordes zur Verantwortung gezogen werden, urteilte das Bonner Landgericht am Freitag.

Der Prozess wurde vor dem Bonner Landgericht verhandelt. (Archivbild)
Der Prozess wurde vor dem Bonner Landgericht verhandelt. (Archivbild)  © Thomas Banneyer/dpa

Der Mann hatte im vergangenen Juni seine Eltern (72, 73) in deren Haus in Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis) mit einem Dolch erstochen

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert, mit den Merkmalen Heimtücke und Habgier. Dafür aber gibt es nach Meinung des Gerichts keine hinreichenden Beweise, da der Angeklagte innerhalb eines paranoiden Wahnsystems gehandelt habe - deshalb die Zwangseinweisung in eine Klinik.

Der 48-Jährige, der zu dem Zeitpunkt des Verbrechens massiv drogenabhängig war, hatte sich laut Anklage am Tattag im Gartenhäuschen versteckt und seinem Vater aufgelauert.

Ex-Polizist wegen Korruption verknackt: Gericht schickt ihn mehrere Jahre hinter Gitter
Gerichtsprozesse NRW Ex-Polizist wegen Korruption verknackt: Gericht schickt ihn mehrere Jahre hinter Gitter

Als der 72-Jährige morgens die Terrassentür öffnete, um den Hund in den Garten zu lassen, attackierte der Sohn demnach zuerst den Vater und anschließend die Mutter. Beide verbluteten.

Innere Stimmen sollen Täter zur Tötung seiner Eltern angestiftet haben

Der 48-Jährige gab an, von Stimmen in seinem Kopf getrieben worden zu sein. (Symbolbild)
Der 48-Jährige gab an, von Stimmen in seinem Kopf getrieben worden zu sein. (Symbolbild)  © 123RF/bialasiewicz

Anschließend öffnete der 48-Jährige den Tresor im Keller, nahm 3840 Euro sowie Schmuck mit und flüchtete mit dem Auto der Eltern. Am nächsten Tag wurde er Mann von der Polizei aufgegriffen, weil er sich vor einem Müllcontainer entkleidet hatte.

Als Streifenbeamte die Eltern informieren wollten, dass sich ihr Sohn wegen eines psychischen Ausnahmezustandes in einer Klinik befinde, öffnete dort niemand. Stattdessen fand man die Leichen.

Der Angeklagte hatte im Prozess erklärt, dass er sich an Details nicht erinnern könne. In den Wochen vor der Tat habe er zunehmend Stimmen gehört, die ihn massiv unter Druck gesetzt hätten. Diese hätten ihn angewiesen, die Eltern zu töten, weil er dann nicht "nur eine Wohnung, sondern ein ganzes Haus und einen Jackpot im Keller" habe.

Titelfoto: Bildmontage: Thomas Banneyer/dpa, 123RF/bialasiewicz

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: