Rentner tötete Ehefrau mit Hammer: Staatsanwaltschaft mit knallharter Forderung

Mönchengladbach - Ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer 73-jährigen Frau in Viersen wird am morgigen Mittwoch (9.15 Uhr) am Landgericht Mönchengladbach das Urteil im Mordprozess gegen den Ehemann erwartet.

Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Prozess am Landgericht Mönchengladbach eine Verurteilung wegen Mordes.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Prozess am Landgericht Mönchengladbach eine Verurteilung wegen Mordes.  © Marius Becker/dpa

Der 75-Jährige soll seine Frau im Schlaf gewürgt und mit einem Hammer erschlagen haben. Vor Gericht hatte der Angeklagte ausgesagt, er könne sich nicht mehr an die Tat erinnern. "Als ich auf dem Bett saß und wieder zu Verstand kam, war mir klar, das muss ich gewesen sein", sagte der Rentner aus.

Er schilderte dem Gericht seine Geldnöte, weil er dem in Portugal lebenden Sohn des Paares monatlich fast 2000 Euro, zwei Drittel der Rente, überwiesen habe.

Sein Anwalt erklärte, der 75-Jährige habe sich wegen des Sohnes zum großen Teil ohne Wissen seiner Frau existenzbedrohend verschuldet und "keinen anderen Ausweg mehr gesehen, um seiner Frau ein Alter in Armut zu ersparen".

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Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 75-Jährigen.

Der Verteidiger verwies darauf, dass der Rentner in seiner Verzweiflung nicht mehr weiter gewusst habe und sei daher zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen. Das würde eine Haftstrafe von höchstens 15 Jahren und nicht mehr lebenslang bedeuten.

Titelfoto: Marius Becker/dpa

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