Auftragsmord an Ehefrau: Dreimal lebenslänglich für die Angeklagten

Halle (Saale) - Wegen des Mordes an der 52-jährigen Heike G. sind ihr Ehemann Holm G. (56), dessen Geliebte Bianka D. (28) sowie ein weiterer Komplize, Stefan H. (43), in Halle zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.

Der Angeklagte Holm G. (56) auf dem Weg in den Gerichtssaal. Er und die beiden Mitangeklagten Bianka D. (28) und Stefan H. (43) wurden zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
Der Angeklagte Holm G. (56) auf dem Weg in den Gerichtssaal. Er und die beiden Mitangeklagten Bianka D. (28) und Stefan H. (43) wurden zu lebenslänglicher Haft verurteilt.  © Marvin Matzulla

Die Kammer des Landgerichtes in der Saalestadt sprach am Freitag die Frau und den 43-Jährigen wegen gemeinschaftlichen Mordes für schuldig. Der Ehemann des Opfers wurde wegen der Anstiftung zum Mord für schuldig befunden.

Die drei hätten im September den Mord an Heike G. gemeinsam verabredet und durchgeführt, hieß es in der Anklage. Die schwer kranke Frau war in Halle mit einem Messer getötet worden. Die Leiche wies nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens 31 Schnitt- und Stichverletzungen auf.

Hinter dem Mord steht nach Ansicht des Gerichtes eine Beziehungstat. Bianka D. und Holm G. führten demnach eine Affäre. Um diese Beziehung frei ausleben zu können, hätten sie beschlossen, mithilfe von Stefan H. die Frau zu töten.

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Die Kammer bezog sich in ihrer Urteilsbegründung auf das Mordmerkmal der Heimtücke.

Wesentliche Grundlage für die Verurteilung waren umfangreiche Einlassungen der beiden jüngeren Angeklagten.

Der 56-Jährige fand seine tote Ehefrau Heike G. (†52) in der gemeinsamen Wohnung.
Der 56-Jährige fand seine tote Ehefrau Heike G. (†52) in der gemeinsamen Wohnung.  © Christian Grube
G. hatte daraufhin selbst die Polizei gerufen, um die Tat zu vertuschen. Die Ermittler kamen jedoch schon bald auf die Spur des Mannes.
G. hatte daraufhin selbst die Polizei gerufen, um die Tat zu vertuschen. Die Ermittler kamen jedoch schon bald auf die Spur des Mannes.  © Marvin Matzulla

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Prozessbeteiligten können gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einlegen.

Erstmeldung vom 3. Juni, 6.36 Uhr, zuletzt aktualisiert um 12.50 Uhr.

Titelfoto: Christian Grube

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