Kehle mit Messer durchtrennt: Gericht fällt Urteil über stummen Täter

Von Inga Jahn

Stendal/Genthin - Er tötete seine Ex-Freundin mit sechs Messerstichen: Ein 29 Jahre alter Mann ist vor dem Landgericht Stendal (Sachsen-Anhalt) zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Anfang Januar wurde in Genthin (Jerichower Land) die 20-Jährige von ihrem Ex-Freund (29) getötet. (Archivfoto)
Anfang Januar wurde in Genthin (Jerichower Land) die 20-Jährige von ihrem Ex-Freund (29) getötet. (Archivfoto)  © Cevin Dettlaff/TNN/dpa

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 20-Jährige im Januar in Genthin erstochen hat. Gegen das Urteil unter anderem wegen Totschlags kann Revision eingelegt werden.

Die junge Frau war der Polizei zufolge in ihrer Wohnung im Jerichower Land getötet worden. Mit dem letzten Hieb mit dem 20 Zentimeter langen Messer durchtrennte der Deutsche dem Urteil zufolge die Kehle der Frau.

Nach der Tat fotografierte der Mann laut Gericht die Leiche und schickte die Bilder an zwei Bekannte. Der Vorsitzende Richter Thomas Schulz bezeichnete das bei der Verkündung des Urteils als "besonders menschenverachtend".

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Grund für die Tat war nach Auffassung des Schwurgerichts unter anderem Eifersucht. "Ganz eindeutig war das Motiv nicht, es gab ein ganzes Bündel", sagte der Richter.

Das Gericht konnte nicht eindeutig einen niederen Beweggrund für die Tat erkennen - dies wäre für die Verurteilung eines Mordes erforderlich gewesen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert.

Das Verfahren wurde vor dem Landgericht Stendal abgehalten. (Archivfoto)
Das Verfahren wurde vor dem Landgericht Stendal abgehalten. (Archivfoto)  © Matthias Bein/dpa

Verurteilter äußerte sich bis zuletzt nicht

Zehn Wochen vor der Tötung hatte der 29-Jährige seiner Ex-Freundin demnach an einer Bushaltestelle aufgelauert und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

Die Frau zeigte das an und erwirkte ein Annäherungsverbot, woran sich der 29-Jährige mehrfach nicht gehalten hatte.

Im Prozess und im Urteil wurden beide Taten zusammengefasst. Der Angeklagte, der das Geschehen über Gebärdendolmetscher übersetzt bekam, äußerte sich auch zum Abschluss der Verhandlung nicht mehr.

Titelfoto: Bildmontage: Matthias Bein/dpa, Cevin Dettlaff/TNN/dpa

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