Zwickau - Dieser Prozess am Landgericht Zwickau erschüttert selbst erfahrene Beobachter: Zwei kleine Jungen (heute 3) sollen durch schwere Mangelernährung beinahe gestorben sein. Als die Zwillinge schließlich in ärztliche Behandlung kamen, wogen sie nur noch etwa 4,5 Kilogramm.
Angeklagt sind ihre Eltern Steven (34) und Franziska R. (38). Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Misshandlung von Schutzbefohlenen, schwere Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht vor.
Nach den Ermittlungen sollen sie mit den Jungen in einer Finnhütte bei Zwickau ein sogenanntes Aussteigerleben geführt haben.
Zum Prozessauftakt hatte der Vater die Vorwürfe bereits eingeräumt. Die Mutter hingegen schwieg.
Am zweiten Verhandlungstag sollte eigentlich eine wichtige Zeugin aussagen: die Tante der Kinder. Doch dazu kam es nicht. Sie berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und sagte kein Wort.
Richter Jörg Burmeister (53) griff daraufhin zu einem ungewöhnlichen Schritt. Er verlas die Aussage von Evelyn B. (58) bei der Polizei.
Behandelnde Ärztin der Kinder spricht von schweren Entwicklungsstörungen
Die Krankenschwester hatte damals erklärt, sie habe zwar keinen ständigen Kontakt zu der Familie gehabt, aber: "Ich habe mir große Sorgen um die Kinder gemacht." Die Entwicklung der Zwillinge habe sie "sehr mitgenommen".
B. beschrieb das Elternpaar außerdem als grundsätzlich skeptisch gegenüber staatlichen Einrichtungen. Sie hätten sowohl Schulmedizin als auch das Schulsystem abgelehnt. "Ich habe ihr oft ins Gewissen geredet." Schließlich verständigte sie das Jugendamt, als die Zwillinge ein Jahr alt waren.
"Die Kinder wurden ein Jahr ausschließlich mit Muttermilch ernährt", sagte Yvonne Zeißig (45). Die behandelnde Ärztin der Kinder an der Uniklinik Dresden war ebenfalls als Zeugin geladen. Sie sprach von schweren Entwicklungsstörungen und einer Schädigung des Gehirns. Ein selbstständiges Leben werde für die Zwllinge vermutlich nur eingeschränkt möglich sein.
Der Prozess wird nächsten Mittwoch fortgesetzt.