Axt-Killer: Verteidigung bleibt bei Totschlag

Zwickau - Während die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass René K. (41) seinen ehemaligen Fußballtrainer und Peiniger Sven H. (†53) gezielt ermordete, glaubt die Verteidigung, dass der Angeklagte im Affekt handelte.

Die Verteidigung forderte für René K. (41) eine Verurteilung wegen Totschlags.
Die Verteidigung forderte für René K. (41) eine Verurteilung wegen Totschlags.  © Kristin Schmidt

"Unser Mandant hat schwere Schuld auf sich geladen", erklärte Rechtsanwältin Ines Kilian (54) am Dienstag in ihrem Plädoyer. Allerdings liegt ihrer Ansicht nach weiterhin in dem Fall kein Mordmerkmal der Heimtücke vor.

Zudem könnte eine beim Angeklagten festgestellte posttraumatische Belastungsstörung und sein labiler Zustand zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen. Kilian forderte - wie schon im ersten Verfahren - eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Totschlags. Zudem solle der Haftbefehl aufgehoben werden.

René brachte Sven H. im Juli 2023 mit mehreren Axtschlägen um, nachdem dieser ihm gebeichtet hatte, ihn als Jugendlichen missbraucht zu haben.

"Was feststeht, ist, es hätte nie passieren dürfen", sagte René am Dienstag unter Tränen in seinem letzten Wort. Am Mittwoch wird das Zwickauer Landgericht das Urteil verkünden.

Titelfoto: Kristin Schmidt

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